Zahlreiche Alkoholfahrten an Himmelfahrt
Verfasst: 31.05.2019, 12:04
Zahlreiche Alkoholfahrten an Himmelfahrt
| Am 30. Mai 2019 gegen 0:25 Uhr kam ein 32-jähriger Fahrer eines Pkw Audi auf der Landesstraße 27 bei Groß Teetzleben in einer leichten Rechtskurve alleinbeteiligt von der Fahrbahn ab und stieß gegen einen Grundstückszaun. Der Fahrer blieb unverletzt. Der entstanden Sachschaden wird auf ca. 4000 Euro geschätzt. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten Alkoholgeruch beim dem Fahrer. Ein Test ergab einen Wert von 1,61 Promille. Der Fahrer wurde zur Blutprobenentnahme ins Klinikum nach Altentreptow gebracht. Gegen 8:20 Uhr überprüften Beamte des PHR Neustrelitz in Wesenberg einen 30-jährigen Fahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle und stellten dabei fest, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein vor Ort durchgeführter Urintest verlief positiv. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobenentnahme bei dem Fahrer veranlasst. Um 15:20 Uhr erwischten die Neustrelitzer Beamten in Blankensee eine 35-jährige Pkw-Fahrerin, die ebenfalls unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs war. Auch hier verlief der Urintest positiv, weshalb die junge Frau zur Blutprobenentnahme ins Klinikum gebracht wurde. Gegen 15:30 Uhr stellten die Beamten in Neubrandenburg einen 35-jährigen Fahrer Am Augustabad mit 0,58 Promille. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt und er musste für einen weiteren Atemalkoholtest mit zum Revier. Im Rahmen der Streife überprüften die Beamten des Polizeireviers Malchin gegen 18:45 Uhr auf der Kreisstraße 36 bei Gielow einen 57-jährigen Fahrzeugführer. Während der Kontrolle bemerkten die Beamten bei dem Fahrer Alkoholgeruch. Ein Test ergab einen Wert von 1,75 Promille. Auch er musste seinen Pkw stehen lassen und die Beamten zum Zweck der Blutprobenentnahme begleiten. | In der Strelitzer Straße, Ecke Am Stadtrand in Waren wurde um 18:54 Uhr ein 70-jähriger Fahrer überprüft, nachdem er zuvor den Linksabbieger trotz des für ihn geltenden Rotlichts befahren hatte und abgebogen war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten zudem eine Alkoholisierung von 1,0 Promille bei dem Fahrer fest. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrer wurde zur Blutprobenentnahme ins Klinikum verbracht. Gegen den Mann wurde aufgrund der Ausfallerscheinung und der Alkoholisierung ein Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Gegen 21:45 Uhr endete die Fahrt für einen 60-jährigen Mann im Kuhdamm in Neubrandenburg, nachdem er mit seinem Pkw zur Verkehrskontrolle angehalten und überprüft worden war. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann mit 1,05 Promille gefahren war. Wenig später, gegen 22:30 Uhr kontrollierten die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg auf der K 26 bei Weitin eine 20-jährige Pkw-Fahrerin. Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit der jungen Frau ergaben sich den Beamten Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein positiver Urintest bestätigte den Verdacht. Die Weiterfahrt wurde untersagt und auch hier erfolgte die Anordnung einer Blutprobenentnahme. Um 23:38 Uhr befanden sich Polizeibeamte auf der Anfahrt zu einem Einsatz wegen ruhestörendem Lärm. Während der Fahrt bemerkten sie einen Radfahrer, der die Schwedenstraße in Neubrandenburg in Richtung Neustrelitzer Straße befuhr und auf Höhe der Fußgängerampel stürzte und sich dabei schwer am Kopf verletzte. Die Polizeibeamten leisteten umgehend erste Hilfe und übernahmen die Erstversorgung bis zum Eintreffen der angeforderten Rettungskräfte. Während der Maßnahmen vor Ort bemerkten die Beamten eine starke Alkoholisierung des Radfahrers. Ein Test ergab einen Wert von 1,62 Promille. Der Verletzte wurde anschließend mittels Rettungswagen ins Klinikum verbracht, wo er stationär aufgenommen wurde. |
| Am 31. Mai 2019 befuhr eine Funkstreifenwagenbesatzung gegen 0:55 Uhr die Stargarder Straße in Neubrandenburg. Hierbei überquerte plötzlich ein Radfahrer die Fahrbahn ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Daraufhin hielten die Beamten den 23-jährigen Radler zur Kontrolle an und stellten eine Alkoholisierung von 1,99 Promille fest. Es folgte die Anordnung der Blutprobenentnahme und die Untersagung der Weiterfahrt. In den Fällen über 1,1 Promille wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet, eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. | Bei den Feststellung von 0,5 - 1,09 Promille sowie den festgestellten Beeinflussungen unter BtM wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In dem geschilderten Sachverhalt in Waren lag der festgestellte Wert mit 1,0 Promille zwar im Ordnungswidrigkeitenbereich, da allerdings das Überfahren einer roten Ampel als Ausfallerscheinung gewertet wurde, erfolgte in dem konkreten Fall die Einleitung eines Strafverfahrens sowie die Sicherstellung des Führerscheins. In allen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/4285049