Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen
Verfasst: 28.10.2019, 14:26
Errichtung und Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Klein Dammerow, Gemarkung Vietlübbe
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG Bekanntmachung vom 28.10.2019
Nr.B 40/19 | 28.10.2019 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnitzplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Klein Dammerow (37/18), Gemarkung Vietlübbe, Flur 7: Flurstücke 145, 153 und 159, Gemarkung Klein Dammerow, Flur 2: Flurstücke 9, 10, 24, 57 und 58. Geplant sind 6 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 247 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3 m.Nr.B 40/19 | 28.10.2019 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.
Für das Vorhaben wurde gem. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht).
Die ebenfalls auszulegenden entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind:
- Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenzen, Natur- und Artenschutz)
- Stellungnahmen folgender Beteiligter:
o Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern
o Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
o Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Wasser und Boden
o Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
o Land Brandenburg, Landesamt für Umwelt
Die Auslegung erfolgt vom 12. November 2019 bis einschließlich 11. Dezember 2019
1. im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, 1. OG, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Montag bis Mittwoch: 7:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
2. im Amt Eldenburg Lübz
Raum 2A-10 Altbau, Am Markt 22, 19386 Lübz
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 12:30 - 18:00
Donnerstag: 12:30 - 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung mit dem Amt Eldenburg Lübz
Herr Buchien 03873/1507318
Herr Salomon 03873/1507310
3. im Amt Plau am See
Bauamt, Am Markt 2, 19395 Plau am See
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9:00-12:00 Uhr
Dienstag: 14-18 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung mit dem Amt Plau am See
Herr Kühnel 038735/49440
Des Weiteren können im UVP-Portal M-V (www.uvp-verbund.de/mv) die das Vorhaben betreffenden umweltrelevanten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12. November 2019 bis einschließlich 11. Januar 2020 schriftlich oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Klein Dammerow I" als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) bei den o. g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben.
Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Eine Bestätigung des Eingangs der Einwendung erfolgt nicht.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 24. März 2020 ab 8:30 Uhr
im TSV Vietlübbe 1990 e.V.
Lange Str. 14B, 19386 Vietlübbe
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG).
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Das StALU WM wird als Genehmigungsbehörde über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.