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Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Severin (Severin II)

Verfasst: 24.02.2020, 09:25
von Maik Thomaß

Errichtung und den Betrieb von 2 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Severin (Severin II) Absage des Erörterungstermins

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) vom 24. Februar 2020
Nr.B 13/20 | 21.02.2020 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik) plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (Severin II) mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m, Gemarkung Friedrichsruhe, Flur 4, Flurstücke 71/1 und 72/2 mit einer Nennleistung von 4,5 MW und einer Nabenhöhe von 164 m.

Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren mit Datum vom 3. Februar 2020 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:

Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 25. November 2019 im Amtlichen Anzeiger des Amtsblattes M-V (AmtsBl. M-V/AAz. 2019 S. 495) für das o.g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 10. März 2020 findet nicht statt.

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV findet der Erörterungstermin nicht statt, wenn keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben wurden.

Diese Entscheidung stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrens­gesetz M-V (VwVfG M-V) dar.

Das StALU WM wird als Genehmigungsbehörde über den Antrag nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes entscheiden.