Schwimmhalle schließt/Am Montag kein Besucherverkehr im Stadthaus
Verfasst: 13.03.2020, 16:59
Schwimmhalle schließt/Am Montag kein Besucherverkehr im Stadthaus
Der Verwaltungsstab unter Leitung des Oberbürgermeisters hat heute weitere Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19-Infektionen beschlossen: Die Schwimmhalle und der Landeshauptstadt wird ab Samstag bis zum 19. April geschlossen. Das Stadthaus bleibt am Montag für den Besucherverkehr geschlossen. Veranstaltungen über 200 Personen müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Alle Tanz- und Sportveranstaltungen, Messen und Kongresse über 200 Personen werden untersagt.
Alle Großveranstaltungen in Schwerin bis 19. April 2020 untersagt
Auf der Grundlage des Erlasses des Gesundheitsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen untersagt, erlässt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin mit Wirkung vom 13. März 2020 eine Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Danach werden alle Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern in Anwendung von Bundesinfektionsschutzgesetz bis 19. April 2020 untersagt.
Auch Tanz- und Sportveranstaltungen über 200 Besucher untersagt
„Wir haben in Schwerin außerdem festgelegt, dass aufgrund des hohen Übertragungsrisikos bei bestimmten Veranstaltungsformaten auch Tanzveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Konferenzen und Messen ab 200 Besuchern bis 19. April 2020 untersagt werden“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Für alle anderen Veranstaltungen ab 200 Besucher legt die Allgemeinverfügung fest, dass diese nur nach Genehmigung des Gesundheitsamtes durchgeführt werden dürfen. Für Veranstaltungen mit weniger als 200 Besuchern soll eine eigenverantwortliche Risikobewertung durch den Veranstalter nach Maßgabe der Bewertungskriterien des Robert-Koch-Instituts erfolgen.
Der Oberbürgermeister betonte: „Jeder Veranstalter sollte in der gegenwärtigen Situation gewissenhaft entscheiden, ob er an seiner Veranstaltung festhält oder sie besser auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt bzw. absagt.“ Die Allgemeinverfügung befindet sich gegenwärtig in der Erarbeitung.
Dritte Corona-Infektion in der Landeshauptstadt bestätigt
In der Landeshauptstadt Schwerin gibt es eine dritte laborbestätigte Corona-Infektion. Es handelt sich dabei um eine 25-jährige Italien-Rückkehrerin. Sie wies Symptome auf. Die Kontaktpersonen wurden vom Gesundheitsamt festgestellt und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.
Schul- und Kitaschließungen: Am Samstag Beratung zu landeseinheitlichem Vorgehen
„Zu den Schul- und Kitaschließungen haben wir uns mit der Staatskanzlei auf ein möglichst landeseinheitliches Vorgehen verständigt, über das wir am morgigen Samstag gemeinsam mit den anderen Landräten und Oberbürgermeistern beraten werden“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier. Eine Information über die Schwerin betreffenden Festlegungen erfolgt noch am Sonnabend.
Tests nur mit ärztlicher Überweisung
Das regionale Testzentrum zur Klärung von Covid-19-Verdachtsfällen in der Landeshauptstadt hat am Donnerstag seine Arbeit aufgenommen. Die Stadt Schwerin hat ihr Zentrum in einem leerstehenden Kitagebäude an der Werderstraße eingerichtet.
Das Abstrichzentrum ist zentrale Anlaufstelle für Abstriche von Covid-19-Verdachtsfällen und nimmt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr nach Überweisung durch den Hausarzt Tests vor. Dadurch soll die Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und Praxen minimiert werden.
Das Gesundheitsamt bittet dringend darum, das Testzentrum nicht ohne vorherige telefonische Konsultation des Arztes aufzusuchen. Es werden dort keine spontanen Tests vorgenommen, sondern nur Patienten mit ärztlicher Überweisung getestet.
Ein Patient, der befürchtet, am Coronavirus erkrankt zu sein, soll sich zunächst bei seinem Hausarzt telefonisch melden. Der Arzt prüft, ob die Bedingungen für einen begründeten Verdachtsfall - nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts - am Coronavirus erkrankt zu sein, vorliegen.
Der Patient geht dann auf Weisung des Arztes in das Abstrichzentrum. Dort wird ein Abstrich vorgenommen. Jedem Abstrichzentrum ist ein festes Labor zugeteilt. Im Labor wird der Abstrich ausgewertet. Das Ergebnis des Tests wird an den Hausarzt übermittelt, der den Patienten informiert. Je nach Testergebnis wird das Gesundheitsamt sich dann ggf. um enge Kontaktpersonen kümmern.
Die Stadtverwaltung steht unter der Rufnummer 0385 545-3333 montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr für Fragen rund um das Coronavirus zur Verfügung und hat unter http://www.schwerin.de wichtige Informationen zusammengestellt.
Laufend aktualisierte Informationen erhalten Bürger auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts: Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertet alle Informationen zum neuartigen Corona-Virus und gibt Hinweise zu Diagnostik, Hygiene und Infektionskontrolle sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) unter: https://www.rki.de
Auch das Bundesgesundheitsministerium hat eine Hotline zum Coronavirus unter 030 346 465 100 geschaltet. Die Hotline des Gesundheitsministeriums MV erreichen Sie unter 0385 588-5888.
Quelle: schwerin.de