Gesetzliche Änderungen zu Abmilderung in Zeiten von Covid-19 sind wichtig für MV
Verfasst: 27.03.2020, 14:10
Gesetzliche Änderungen zu Abmilderung in Zeiten von Covid-19 sind wichtig für MV
| „Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder sogar insolvent geworden sind, soll mit dem Entwurf ermöglicht werden, ihre Geschäfte fortzuführen. Für sie soll die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Einhergehend sollen Geschäftsleiter Haftungserleichterungen für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife erhalten. Auch das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, soll für einen Übergangszeitraum von drei Monaten eingeschränkt werden. Das alles soll zunächst bis zum 30. September 2020 gelten“, so die Ministerin. „Vorübergehend soll auch das Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung, EGStPO, geändert werden. Geplant ist, einen zusätzlichen Hemmungstatbestand einzufügen, der die Unterbrechungsfrist einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung verlängert. | Bislang ist es den Gerichten erlaubt, die Hauptverhandlung für maximal drei Wochen plus zehn Tage zu unterbrechen. Sollte aufgrund der Covid-19-Epidemie ein Verfahren unterbrochen werden müssen, soll diese Frist auf maximal drei Monate und zehn Tage erweitert werden. Das soll für ein Jahr gelten“, so die Justizministerin. „Das Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie ist auch für Genossenschaften und Vereine unseres Landes wichtig. Unter anderem sollen zum Beispiel ihre Versammlungen ohne physische Präsenz möglich sein. Beschlussfassungen könnten vorübergehend außerhalb von Versammlungen ohne entsprechende Satzungsregelungen möglich sein. Das ist von Vorteil in einer Zeit, in der wir soziale Distanz fordern“, erklärt Ministerin Hoffmeister. |