Landesregierung unterstützt ausländische Pendler

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Maik Thomaß
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Landesregierung unterstützt ausländische Pendler

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Landesregierung unterstützt ausländische Pendler

Schwerin - Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz ebenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. „Die Anträge sind ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf der Homepage abrufbar“, erklärten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann.


Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Pendler beschäftigen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, an einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und aufgrund von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln können. „Durch die Zuwendung sollen Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung abgedeckt werden, die bei den Pendlern und den sie begleitenden Angehörigen entstehen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph weiter.

Als Beschäftigung gilt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Auszahlung des Zuschusses vom Arbeitgeber an die Begünstigten stellt kein Entgelt für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erbrachte Leistungen dar. „Der Coronavirus darf nicht dazu führen, dass die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Pendler aus dem Ausland ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, unter anderem in Krankenhäusern und in Unternehmen“, erklärte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph abschließend.
Übersicht Zuschüsse

Der Zuschuss kann für folgende Personen beantragt werden:

Tagespendler aus Polen:
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Polen, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte in der Zeit vom 28. März bis 19. April 2020 tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht täglich zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) pendeln können. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Tagespendler aus Polen 65 Euro pro Kalendertag des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 28. März 2020 bis zum 19. April 2020.

Angehörige von Tagespendlern aus Polen:
Ehegatten und Lebenspartner der Tagespendler aus Polen sowie deren Kinder, die sich in der Zeit vom 28. März bis 19. April 2020 in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss beträgt für Familienangehörige von Tagespendlern aus Polen je Angehörigem 20 Euro pro Kalendertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 28. März 2020 bis zum 19. April 2020.

Wochenpendler
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte in der Zeit vom 28. März bis 19. April 2020 tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht wöchentlich zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pendeln können. Der Zuschuss beträgt für Wochenpendler 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 28. März 2020 bis zum 19. April 2020.

Angehörige von Wochenpendlern
Ehegatten und Lebenspartner der Wochenpendler sowie deren Kinder, die sich in der Zeit vom 28. März bis 19. April 2020 in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss bei Familienangehörigen von Wochenpendlern je Angehörigem 20 Euro je Samstag, Sonntag und Feiertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 28. März 2020 bis zum 19. April 2020.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Servi ... mitteilung
Redaktion Maik Thomaß
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