Backhaus: Kontaktverbot gilt auch für Angler
Verfasst: 06.04.2020, 16:02
Backhaus: Kontaktverbot gilt auch für Angler
Demnach ist für Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern das Angeln weiterhin grundsätzlich möglich. Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Angelteichanlagen oder Motorbootverleihe sind jedoch zu schließen. Auch für Petri-Jünger gilt das Abstandsgebot: Angeln ist entsprechend der Landesverordnung nur alleine, mit einer weiteren im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes möglich. Wer mit einer nicht zum Haushalt gehörenden Person im Angelboot unterwegs ist, hat das Abstandsgebot (2 Meter) unbedingt zu beachten.
Für Bürger ohne Hauptwohnsitz in M-V ist dagegen das Reisen nach MV aus privatem Anlass untersagt. Zu diesen Anlässen gehört auch das Angeln. Wer bereits eine Angelerlaubnis für Küstengewässer (Tages-/Wochenkarte) gelöst hat, kann bei der oberen Fischereibehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bei Angelerlaubnissen für Küstengewässer (Tages-/Wochenkarten) das Gültigkeitsdatum ändern lassen bzw. für Wochenangelerlaubnisse für Küstengewässer eine Erstattung des Entgeltes beantragen. Näheres hierzu unter http://www.lallf.de/fischerei/aktuelles/.
Über Möglichkeiten zur Änderung der Touristenfischereischeine wenden sich Freizeitfischer an die jeweilige Ausgabebehörde.