Verlängerung des Zeitraumes zur Einsichtnahme der Antragsunterlagen und der Entwürfe der Rechtsverordnung zur Festsetzung der Wasserschutzgebiete Waren für die Wasserfassungen Ware
Verfasst: 08.04.2020, 14:06
Verlängerung des Zeitraumes zur Einsichtnahme der Antragsunterlagen und der Entwürfe der Rechtsverordnung zur Festsetzung der Wasserschutzgebiete Waren für die Wasserfassungen Waren I (Warenshof) und Waren II (Feisneck)
Die Stadtwerke Waren GmbH hat einen Antrag auf Veränderung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete Waren für die Wasserfassungen Waren I (Warenshof) und Waren II (Feisneck)gestellt.
Nr.AB 11/20 | 08.04.2020 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die Stadtwerke Waren GmbH hat einen Antrag auf Veränderung und Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete Waren für die Wasserfassungen Waren I (Warenshof) und Waren II (Feisneck) auf Grundlage des § 51 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) gestellt.Nr.AB 11/20 | 08.04.2020 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Der Zeitraum zur Einsichtnahme der Antragsunterlagen und der Entwürfe der Rechtsverordnung wird bei den jeweiligen Behörden
bis zum 19. Mai 2020
verlängert.