Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen Gemarkung Groß Luckow

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen Gemarkung Groß Luckow

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Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen Gemarkung Groß Luckow

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und i. V. m. den §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Nr.AB 14/20 | 13.05.2020 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen hat mit Datum vom 25.09.2019 (PE 18.10.2019), zuletzt geändert am 17.12.2019, einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen Typ Nordex N 149 4,2 MW mit einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 238,90 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt.

Die Standorte der Anlagen befinden sich in der Gemarkung Groß Luckow, Flur 3, Flurstücke 1 und 8/2 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Die Windenergieanlagen sind nach dem § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Das Verfahren wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 4 i.V. § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchgeführt.

Im Hinblick auf die derzeitige Situation (Pandemie Coronavirus [COVID-19]) liegen die erforderlichen Unterlagen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG

vom 25.05.2020 bis einschließlich 24.06.2020

im Internet unter http://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unter ... oss-Luckow zur Einsichtnahme aus.

Bei Nichtwahrnehmung der Einsichtnahme der Internetauslegung wird die Einsicht der Antragsunterlagen

beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg

nach Terminabsprache unter der Tel.: 0395 38069515 in der Zeit von

Montag 7:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 7:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 7:00 – 16:00 Uhr

Freitag: 7:00 – 11:30 Uhr

und zusätzlich im Rathaus Stadt Pasewalk - Haußmannstraße 85 - 17309 Pasewalk

während der Sprechzeiten

Montag: 7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Dienstag: 7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch: 7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Donnerstag: 7:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr

gewährleistet.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 25.05.2020 bis einschließlich 08.07.2020 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung 2 WEA Groß Luckow“ eingereicht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, werden im Ermessen der Genehmigungsbehörde, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, die Einwendungen voraussichtlich

am 16.09.2020 und – soweit notwendig – an den folgenden Werktagen ab 10:00 Uhr im

Gemeindesaal Groß Luckow - Dorfstraße 51 - 17337 Groß Luckow

erörtert (§ 10 Absatz 6 BImSchG).

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Hinweis:

In den Auslegungsstellen werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen in den Ämtern im genannten Zeitraum nicht gewährt werden. Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Redaktion Maik Thomaß
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