Abweichende Sitzungsorte der Ortsbeiräte – Anmeldungen erforderlich
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass aufgrund der aktuellen Umstände für Gäste (auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner) sowie Vertreterinnen und Vertreter der Medien nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen.
Gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Absatz 3 der Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV) werden die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit Vor- und Familienname sowie vollständiger Anschrift und Telefonnummer erfasst.
Die Anwesenheitsliste wird gemäß vorgenannter Verordnung für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Sitzung aufbewahrt und ist der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen vollständig herauszugeben.
Weiterhin wird für die Durchführung der Sitzung dringend auf die Einhaltung der Regelungen des § 7 Absatz 1 der Corona-Übergangs-LVO MV hinsichtlich der gestiegenen hygienischen Anforderungen sowie des Einhaltens des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen verwiesen. Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.
Quelle: rathaus.rostock.de