Fischer erhalten Ausgleichszahlungen wegen Corona-Pandemie
Verfasst: 20.05.2020, 13:24
Fischer erhalten Ausgleichszahlungen wegen Corona-Pandemie
„Eine Förderung kommt für Stilllegungen aufgrund von Quarantänebestimmungen, Marktstörungen, des Wegfalles von Absatzmärkten oder anderer COVID-19 bedingter operationeller Probleme erheblichen Ausmaßes in Betracht,“ so der Minister.
Die Förderung wird grundsätzlich für 30 zusammen-hängende Stillliegetage im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 gewährt. In begründeten Fällen kann die Stilllegung auch in drei 10- Tagesblöcken oder einem 10- Tagesblock und einem 20- Tagesblock, wenn dieses z.B. der Versorgung des Marktes oder der Direktvermarktung dient, genommen werden. Während der prämierten Stilllegung hat der Zuwendungsempfänger seine Fischereitätigkeit insgesamt einzustellen. Der Tagessatz richtet sich nach der Größe des Fischereifahrzeuges. Die Prämienhöhe je Betrieb kann 4.200,00 EUR bis 9.000,00 EUR betragen.
Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt.
Antragsberechtigt sind in Mecklenburg-Vorpommern natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte kommerzielle Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben.
Entsprechende Anträge können ab sofort an das
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock
gestellt werden.
Die Antragsunterlagen sind auch auf der Website des Landesamtes unter
https://www.lallf.de/fischerei/fischere ... illlegung/
verfügbar.