Phase 3 hat begonnen
Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern und auch bundesweit besserer Werte startet die Landesregierung am 25. Mai 2020 in Phase 3 des MV-Plans.
MV-Plan Phase 3: Was ändert sich jetzt?
In Phase 3 (ab 25.5.) sind folgende Änderungen geplant:
- Ausweitung der Kita-Betreuung auf alle Kinder, vorerst mit eingeschränktem Angebot von mindestens 6 Stunden Betreuung für voll berufstätige Eltern, siehe Pressemitteilung "Vereinbarung über die weitere schrittweise Öffnung der Kitas" des Sozialministeriums
- Öffnung der Horte, vorerst mit eingeschränktem Angebot mit Schwerpunkt auf die Klassenstufen 1-2, siehe Pressemitteilung "Drese: Hortbetreuung wird ausgeweitet" des Sozialministeriums
- Öffnung der Sportstudios und des Hallensports unter besonderen Abstands- und Hygieneregeln, siehe Pressemitteilung "Sporthallen, Fitnessstudios und Freibäder können unter Auflagen wieder öffnen" des Sozialministeriums
- Öffnung der Kinos, siehe Pressemitteilung "Geue: Gutes Zeichen, dass Kinos wieder öffnen dürfen" der Staatskanzlei
- Öffnung der Hotels, Pension, Campingplätze und sonstigen Tourismusbetriebe für Übernachtungsgäste aus anderen Bundesländern
- Die Gastronomie kann künftig zwei Stunden länger, bis 23.00 Uhr, ihre Gäste bewirten.
- Öffnung der Freibäder
- Wiederaufnahme von Ausflugsschifffahrt und der Bustouristik (nur innerhalb des Landes, aus anderen Bundesländern nur mit Übernachtung)
- Schrittweise Öffnung der Reha-Kliniken
- Die Fahrschulen können den normalen Lehrbetrieb aufnehmen.
- Außerdem sind ab 25. Mai 2020 wieder Feiern aus familiärem Anlass mit bis zu 30 Personen möglich (z.B. Hochzeit, Geburtstag, Einschulung). Diese Feiern können zuhause oder auch als geschlossene Gesellschaft in einer gastronomischen Einrichtung stattfinden, wenn in dieser Gaststätte ein separater Raum zur Verfügung steht.
- Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern
- Feiern und Gruppentreffen an öffentlichen Orten (z.B. im Park oder am See)
- Größere Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden (Innen) oder 150 Teilnehmenden (Außen).