Reisewarnung bis 14.06.2020 – was das für den Sommerurlaub bedeutet
Verfasst: 06.06.2020, 09:56
Reisewarnung bis 14.06.2020 – was das für den Sommerurlaub bedeutet
Weltweite Reisewarnung gilt zunächst fort
Erstmals in seiner Geschichte hat das Auswärtige Amt am 17. März eine weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen. Grund hierfür sind der stark eingeschränkte internationale Luft- und Reiseverkehr sowie die Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen, die viele Länder anlässlich der Ausbreitung von Covid-19 erlassen haben. Auch Rückreisemöglichkeiten sind häufig eingeschränkt. Die weltweite Reisewarnung gilt bis zum 14. Juni fort.
Individuelle Reisehinweise für europäische Länder
Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 entschieden, dass die Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich ab dem 15. Juni aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden soll.
Wir werden uns daher weiterhin eng innerhalb der EU abstimmen und unsere Empfehlungen von der jeweiligen Situation vor Ort abhängig machen. Natürlich kommt es auch auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen an. – Außenminister Maas
Trotz Grenzöffnungen nicht in falscher Sicherheit wiegen
Außenminister Heiko Maas erinnerte alle, die im Sommer ins Ausland verreisen wollen:
Es kommt jetzt auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen an: jeder kann dazu beitragen mit unserer wiedergewonnen Freiheit verantwortungsvoll umzugehen.
Wir werden zu jedem Land die besten verfügbaren Informationen in unseren Reisehinweisen zur Verfügung stellen, damit Reisende sich für eine Reise entscheiden können oder dagegen.
Wir werden die Reisewarnung auch zukünftig davon abhängig machen, wie sich die jeweilige Lage vor Ort entwickelt. Eine zweite Rückholaktion wird es nicht geben.
Reisen außerhalb Europas
Wie sich die Situation im Einzelnen nach dem 14. Juni darstellt, lässt sich gegenwärtig nicht belastbar sagen. Es wird eine gemeinsame EU-weite Regelung angestrebt:
Für Drittstaaten warten wir die Entscheidung der Kommission in dieser Woche ab, ob die Einreisebeschränkungen nach Europa verlängert werden, und werden uns damit gegebenenfalls in der nächsten Woche beschäftigen. - Außenminister Maas
Wortlaut der weltweiten Reisewarnung
Info
COVID-19
WARNHINWEIS
Stand: 03.06.2020
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort.Stand: 03.06.2020
Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 entschieden, dass die Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich ab dem 15. Juni 2020 aufgehoben werden soll.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Zahlreiche Reisende sind in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.
Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei erfolgen bis zum 15. Juni 2020 weiterhin an den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz sowie bei ankommenden Flügen aus Italien und Spanien.
An der Grenze zu Dänemark werden die Grenzkontrollen zunächst weiterhin durchgeführt. Der Termin zur Einstellung der Grenzkontrollen wird in Abstimmung mit der dänischen Regierung festgelegt.
In der praktischen Ausgestaltung der Kontrollen wird es allerdings Lockerungen geben.
Alle grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen werden wieder für den Grenzübertritt zugelassen. Die Kontrollen erfolgen künftig nicht mehr systematisch, sondern flexibel und risikobasiert. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung und Kooperation mit den Polizeibehörden der Anrainerstaaten.
Am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes wird im Grundsatz festgehalten, es wird aber zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben.
Für die EU-Außengrenzen hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Beschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten bis zum 15. Juni 2020 zu verlängern. Dieser Empfehlung wird Deutschland entsprechen.
Der Warenverkehr ist weiterhin möglich; Berufspendler, aber auch Reisende zur Rückkehr an ihren Wohnort können weiterhin reisen, sollten aber entsprechende Nachweise mitführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts und ggf. ihrer Weiterreise wie Meldebescheinigungen, Flugscheine oder Fahrkarten zum Wohnort ergibt.
Fragen und Antworten (FAQ) zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen bieten die Bundespolizei und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
- Unternehmen Sie derzeit keine touristischen Reisen ins Ausland.
- Nutzen Sie als Tourist noch bestehende Reiseverbindungen für eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland, wenn es von Ihrem Aufenthaltsland noch kommerzielle Flug- bzw. Landverbindungen gibt.
- Wenden Sie sich als Pauschalurlauber an Ihren Reiseveranstalter.
- Registrieren Sie sich weiterhin in unserer Krisenvorsorgeliste und halten Sie Ihre Eintragungen aktuell.
- Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu Aus- und Rückreisemöglichkeiten und wenn Sie Unterstützungsbedarf haben.
- Überprüfen Sie Ihren Reisekrankenversicherungsschutz und erweitern Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz um eine Rückholung.
- Erkundigen Sie sich bei notwendigen Reisen vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen und Einreisesperren.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland.
- Bereiten Sie sich auf möglicherweise zusätzliche Kosten bei einem verlängerten Aufenthalt vor und lassen Sie ggf. Ihren Kreditrahmen erhöhen.
- Befolgen Sie bei angeordneten Quarantänemaßnahmen die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI sowie der BZgA.
- Beachten Sie bei Rückkehr nach Deutschland die ausführlichen Informationen der Bundespolizei und des BMI zu Quarantäne, Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen sowie bei der Bundesregierung zur Übersicht der Bundesländer zu Quarantäne- und andere Regelungen.
- Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland.
- Achten Sie auf Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
- Eine Übersicht über aktuelle Fallzahlen für einzelne Länder bietet die Johns Hopkins CSSE.