Quarantäne bei Einreise aus Schweden
In Paragraf 1, Absatz 5 sind die Regelungen für die Ein- und Rückreise in der „Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung - SARS-CoV-2-QuarV)“ festgelegt. Danach gilt, dass Personen, die aus einem Land mit Überschreitung der Grenze von 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner einreisen, in die häusliche Quarantäne gehen müssen.