Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet – Land ergänzt mit zusätzlicher Unterstützung
Verfasst: 08.07.2020, 15:54
Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet – Land ergänzt mit zusätzlicher Unterstützung
Bundesprogramm startet am 10. Juli 2020
Das Bundesprogramm sieht vor, dass Unternehmen Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten beantragen können. Voraussetzung ist, dass in den Monaten Juni bis August 2020 der coronabedingte Umsatzausfall 40, 50 beziehungsweise 80 Prozent betragen muss. Die Förderung wird auf die folgenden Maximalbeträge pro Monat gedeckelt:- Im Regelfall 3.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten, insgesamt somit maximal 9.000 Euro
- Im Regelfall 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, insgesamt somit maximal 15.000 Euro
- ansonsten 50.000 Euro, insgesamt somit maximal 150.000 Euro.
Der Unternehmerlohn beziehungsweise Kosten des privaten Lebensunterhalts gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben. „Am 10. Juli fällt der Startschuss für die Antragstellung: Dann kann bei den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auf der zentralen Plattform des Bundes mit der Antragstellung für die Unternehmen begonnen werden. Die Anträge können ohne Einschränkung auch noch bis Ende August rückwirkend gestellt werden. Das bedeutet – die Unternehmen gewinnen Zeit, müssen sich nicht direkt in den ersten Tagen an ihren Steuerberater wenden“, sagte Glawe.
Das Verfahren läuft digital:
Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer registriert sich auf der Bundesplattform ab dem 08.07.2020. Nach Erhalt einer PIN-Nummer kann der Antrag auf der Bundesplattform gestellt werden – dieser landet digital beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Dort erfolgt die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung.
Land unterstützt Unternehmen zusätzlich bei anfallenden Personalkosten
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes mit monatlichen Festbeträgen für die Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, für die Mitarbeiter, die ihren Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern haben, in der Höhe von monatlich- 1.000 Euro pro Vollzeitäquivalent bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang
- 700 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent
- 600 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 40 bis unter 50 Prozent.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Informationen zur Überbrückungshilfe einschließlich ergänzender Landeskomponente unter http://www.lfi-mv.de.