OB Claus Ruhe Madsen: Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen nutzen
Verfasst: 10.07.2020, 15:44
OB Claus Ruhe Madsen: Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen nutzen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen (z.B. Jugendherbergen) und Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland, die bereits vor dem 1. November 2019 am Markt tätig waren. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 um zusammengenommen mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019.
Mittelständische Unternehmen können unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten Überbrückungshilfe beantragen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, also mehr als 50 Mio. Euro Umsatz bzw. mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen. Öffentliche Unternehmen sind von der Überbrückungshilfe ausgeschlossen.
Die Liste der förderfähigen Fixkosten erfasst unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.
Die Antragstellung wird in einem bundesweit einheitlichen und vollständig digitalisierten Verfahren ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt. Anträge sind bis spätestens 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
Anträge für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Quelle: rathaus.rostock.de