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Keine weitere Lockerungen der Corona-Schutz­maß­nah­men

Verfasst: 07.08.2020, 05:56
von Maik Thomaß

Keine weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Schwerin - Die Lan­des­re­gie­rung hat sich auf der Ka­bi­netts­klau­sur am 4. August 2020 darauf verständigt, dass es vor dem Hinter­grund gestiegener Fall­zahlen und dem Schul­start vorerst keine weitere Lockerungen von Schutz­maßnahmen gegen das Corona-Virus geben wird. Dies wurde einvernehmlich mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Wirtschaft, Gewerk­schaften sowie Sozial­verbänden entschieden.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Mecklenburg-Vorpommern ist weiterhin das Land mit den niedrigsten Infektionszahlen in Deutschland. Dennoch bleibt das Virus gefährlich, wie auch die zuletzt gestiegenen Zahlen wieder zeigen. Vor diesem Hintergrund und dem Schulstart im Land kann es deshalb momentan keine weitere Lockerungen geben. Wir wollen den täglichen, verlässlichen Regel­betrieb in den Schulen und Kitas aufrecht erhalten und die Bildung unserer Kinder sichern. Dies habe momentan oberste Priorität. Weiter geringe Infektions­zahlen und der Regel­betrieb an Schulen und Kitas seien eine wichtige Voraus­setzung, um das öffentliche Leben und die Wirtschaft im Land am Laufen zu halten.

Mund-Nasenschutz an weiterführenden Schulen verpflichtend
Die Mi­nis­te­rin für Bil­dung, Wis­sen­schaft und Kul­tur Bet­ti­na Mar­tin er­gänz­te: In den wei­ter­füh­ren­den Schu­len wird ab dem 5. Au­gust ei­ne Mas­ken­pflicht ein­ge­führt. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude oder -gelände aufhalten. Während des Unterrichts, in den Klassen-, Kurs- oder Arbeitsräumen muss keine Maske getragen werden.

Bestehen bleibt die Maskenpflicht im Schulbus. Auf dem Weg von und zum Schulbus sind die Schülerinnen und Schüler auch angehalten, eine Maske zu tragen.

Gespräche über weitere Lockerungen werden fortgeführt und Konzepte vorgelegt
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe verwies darauf, dass die Ende Juni verabredeten Gespräche über
  • Erleichterungen im Einzelhandel bei der Maskenpflicht
  • Konzepte für die Öffnung von Herbst-, Weihnachts- und ähnlichen Märkten
  • Konzepte dafür, Diskotheken und Clubs schrittweise zu öffnen
  • weitere Öffnungsschritte im Tagestourismus
fortgeführt und entsprechende Konzepte vorgelegt werden.

Am 25. August 2020 wird das Kabinett erneut darüber beraten, ob es zu Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in weiteren Bereichen kommen kann.