Neustart-Prämie – Antragstellung startet am 15. September 2020
Verfasst: 11.09.2020, 09:05
Neustart-Prämie – Antragstellung startet am 15. September 2020
Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren. „Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld anschließend wieder vom Land zurück. Es wird dem Unternehmen der vorausgezahlte Bonus erstattet“, so Glawe weiter.
Umgesetzt wird die Maßnahme von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe der Billigkeitsleistung beträgt in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Anzahl der Kalendermonate in Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent bis zu 700 Euro je Beschäftigtem.
Anträge können ab dem 15. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 bei der GSA gestellt werden. Die Antragsunterlagen stehen ab Antragsstart auf der Homepage der GSA mbH unter http://www.gsa-schwerin.de zum Download zur Verfügung.