Corona im Griff behalten: MV bereitet sich auf Herbst und Winter vor
Gemeinsame Erklärung der Landesregierung, der Landrätin und Landräte und Oberbürgermeister, des Städteund Gemeindetages, des Landkreistages, des DGB-Nord, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern, der Liga der Wohlfahrtsverbände Mecklenburg-Vorpommern, des Verbandes der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V., der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Bundesagentur für Arbeit -Regionaldirektion Nord- am 21. September 2020
Bisher ist Mecklenburg-Vorpommern dank rechtzeitiger konsequenter Schutzmaßnahmen und enormem Einsatz insbesondere der Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes von einem ausufernden Coronainfektionsgeschehen verschont geblieben. Im deutschlandweiten Vergleich sind mit insgesamt 1.095 (d.h. 68 pro 100.000 Einwohner – Stand 17. September 2020) die geringsten Infektionszahlen zu verzeichnen. Welt- und europaweit gibt es jedoch eine besorgniserregende Zunahme der Infektionen mit dem neuen Coronavirus und auch in unserem Land treten immer wieder lokale Ausbrüche auf. Häufig sind diese auf die Einschleppung des Virus durch Reiserückkehrende zurückzuführen. Mit dem Herbst werden jahreszeitenbedingt viele Aktivitäten zunehmend in Innenräume verlegt, womit das Risiko einer Infektion steigt. Außerdem kursieren in der Herbst- und Winterzeit neben dem Coronavirus noch die „normalen“ Erkältungs- und Grippeviren. Daher muss Vorsorge getroffen werden, um mit diesen Risiken umzugehen. Auch wenn nicht jede Infektion vermieden werden kann: Aus begrenzten Ausbrüchen dürfen keine Flächenbrände werden! Bildungseinrichtungen sollen den Regelbetrieb aufrechterhalten und das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in unserer „neuen Normalität“ muss weitergehen. Eine Überlastung des Gesundheitswesens gilt es zu vermeiden und schwere Krankheitsverläufe durch COVID-19-Infektionen zu verhindern. Um dies zu erreichen und das Land möglichst gut auf die Erkältungssaison und steigende Infektionszahlen in den Herbst- und Wintermonaten vorzubereiten halten die Landesregierung, die Landrätin, Landräte und Oberbürgermeister, die kommunalen Landesverbände, die Sozialpartner, die Wirtschaftskammern, die Liga der Wohlfahrtsverbände sowie Vertreter des Gesundheitswesens insbesondere die folgenden zehn Maßnahmen für wichtig: 1. Wichtig für alle: AHA-Regeln einhalten!
Im Sommer vielleicht manchmal in den Hintergrund getreten, aber jetzt umso wichtiger ist, was wir alle tun können, ums uns und andere zu schützen: das strikte Einhalten der sogenannten AHA-Regeln – das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen. Gerade jetzt, wenn sich das Leben wieder zunehmend in die Häuser verlagert kommt dazu: An regelmäßiges Lüften denken, um ein Ausbreiten von Krankheitserregern in der Raumluft zu erschweren!
2. Grippeschutzimpfung nutzen – Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden
Von den Gesundheitsexpertinnen und -experten wird in diesem Jahr die Grippeschutzimpfung besonders empfohlen. Eine hohe Impfquote kann eine schwere Grippewelle verhindern und so das Gesundheitswesen bei einem möglichen Anstieg von COVID-19-Infektionen entlasten. Ab September sollten sich gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vor allem
- alle Personen ab 60 Jahre,
- alle Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel; bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel,
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten usw.),
- Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen,
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem:
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z. B. medizinisches Personal)
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
3. Gezielt testen: Infektionen erkennen, Ketten unterbrechen, Risikogruppen schützen
Die Erarbeitung und ständige Weiterentwicklung eines Testkonzeptes auf das neue Coronavirus, das auf der Grundlage der Nationalen Teststrategie an die Infektionslage im Land angepasst wird, ist eine zentrale Maßnahme der Landesregierung. Dazu hat das Gesundheitsministerium einen medizinischen Expertenrat aus drei ärztlichen Vertreterinnen und Vertretern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, drei in Krankenhäusern tätigen Ärzten sowie einer niedergelassenen Ärztin berufen. Der Expertenrat gibt beispielsweise Empfehlungen dazu ab, wann Personen ohne Symptome oder ohne nachweisliche Kontakte vorsorglich auf das Corona-Virus getestet werden sollten. Ziel ist, Infektionen frühzeitig zu entdecken, so Infektionsketten zu unterbrechen und vor allem Risikogruppen, z. B. in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen bestmöglich zu schützen. Dabei gilt es, die vorhandenen Testkapazitäten so effektiv wie möglich einzusetzen. Die Testungen auf das neuartige Corona-Virus können in Mecklenburg-Vorpommern sowohl bei den Hausärztinnen und Hausärzten durchgeführt werden als auch in den sogenannten Abstrichzentren. Diese Zentren sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten bei Krankenhäusern oder den Gesundheitsämtern eingerichtet. Soll ein Test erfolgen, kann die Erreichbarkeit von Testmöglichkeiten über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 erfragt werden.
4. Nachverfolgung sichern - ÖGD stärken
Infektionsketten schnell zu entdecken und sie durchbrechen zu können, ist zentrale Aufgabe der Gesundheitsämter. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bedeutet einen hohen Aufwand und fordert den Öffentlichen Gesundheitsdienst neben seinen anderen Aufgaben enorm heraus. Die Landesregierung wird deshalb ein Programm zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes umsetzen. Aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stehen dafür in den nächsten sechs Jahren Bundesmittel in Höhe von ca. 80 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen ein zügiger personeller Aufbau, gezielte Qualifizierungen und eine bessere digitale Ausstattung auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erreicht werden.
5. Zentral: Schutzausrüstung sicherstellen
Um die notwendige Ausstattung mit Schutzausrüstung in der Landesverwaltung sowie dem Gesundheits- und Pflegebereich sicherzustellen, hält das Land MecklenburgVorpommern Vorräte in einem zentralen Landeskatastrophenschutzlager vor. Um deren Bedarfe möglichst genau zu ermitteln, wird ein spezielles Verfahren entwickelt. Ziel ist, ausreichende Mengen an Schutzausrüstung für eine mögliche weitere CoronaInfektionswelle vorzuhalten und stetig zu ergänzen. Auch über die Zeit der CoronaPandemie hinaus soll es eine zentrale Bevorratung geben, um auch in Zukunft auf vergleichbare Ereignisse gut vorbereitet zu sein.
6. Rechtzeitig: Corona-Impfungen vorbereiten
Die ersten Vorbereitungen für Impfaktionen gegen das neuartige Corona-Virus laufen bereits an. Auch wenn noch nicht genau gesagt werden kann, wann welcher Impfstoff vorliegen wird, beginnen die Planungen, wie in möglichst kurzer Zeit große Impfaktionen durchzuführen sind. Beschaffung und Logistik sind dabei besondere Herausforderungen. Bei ihrer Bewältigung stimmt sich Mecklenburg-Vorpommern mit den anderen Bundesländern und dem Bund ab. Auf bewährte Strukturen – niedergelassene Ärzteschaft, Betriebsärzte und Öffentlicher Gesundheitsdienst – soll zurückgegriffen werden. Daneben sollen aber auch Impfzentren nach Bedarf aufgebaut werden, beispielsweise an Krankenhäusern. Die StIKO ist beauftragt Empfehlungen zu entwickeln, welche Prioritäten bei der Impfung zu setzen sind. Eine Impfpflicht ist nicht geplant.
7. Erkältung und was nun? - Handlungsempfehlungen für Eltern, KiTa und Schule
In der kalten Jahreszeit muss immer auch mit einer Zunahme von Erkältungserkrankungen gerechnet werden. Hieraus kann eine steigende Verunsicherung entstehen, wie damit unter Pandemiebedingungen umzugehen ist. Für Familien mit Kindern, die eine KiTa oder Schule besuchen, ist das immer eine besondere Herausforderung. Unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie kann das zu Unsicherheiten führen: Ist die Schnupfennase eine normale Erkältung? Wann ist ein Infekt ärztlich abzuklären? Wie verhalten wir uns richtig? Die Landesregierung hat hierfür Empfehlungen von Kinderärzten und Fachleuten aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst erarbeiten lassen, die sowohl den Eltern als auch den Bildungseinrichtungen Orientierung geben sollen (https://www.regierungmv.de/static/Regie ... 3.9.20.pdf).
8. Schule und KITA-Alltag sichern
Die Aufrechterhaltung des Regelbetriebs in der Kindertagesförderung genießt weiterhin oberste Priorität. Die Gesundheit der Kinder und die Sicherheit der Beschäftigten in der Kindertagesförderung, eine gute Betreuung und frühkindliche Bildung, die Funktionsfähigkeit der Kindertagesförderung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und damit auch für deren Arbeitgeber sind dabei weiterhin wichtigste Zielsetzung. Diese Zielsetzung wird durch eine umfassende Teststrategie, die Erarbeitung eines Fließschemas, um Infektionen schnell zu erkennen ohne Erkältungssymptomatiken überzubewerten und die Verpflichtung der Eltern, die Gesundheit ihres Kindes schriftlich zu bestätigen, unterstützt (https://www.regierungmv.de/static/Regie ... a_Kita.pdf). Um mögliche Infektionsgeschehen einzudämmen und eine Ausbreitung von Infektion zu verhindern, ist für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern der Hygieneplan für SARS-CoV-2 entwickelt worden. Bildungs- und Gesundheitsexperten überprüfen regelmäßig seine Wirksamkeit und den Aktualisierungsbedarf. Ziel ist ein verlässlicher schulischer Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Begleitend dazu können sich die Beschäftigten an Schulen und KiTas und auch das nicht-pädagogische Personal, also Hausmeister oder Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, sich auch ohne Symptome freiwillig auf das Corona-Virus testen lassen. Die freiwilligen präventiven Testungen für Lehrkräfte und das an Schulen und KiTas tätige Personal wird bis zum Ende des Jahres ausgedehnt, um eine Inanspruchnahme im Herbst/Winter zu ermöglichen. Die freiwilligen Testungen finden in den hausärztlichen Praxen oder in der Hals-Nasen-Ohren-Fachpraxis statt. Tritt ein Infektionsfall an einer Schule oder KiTa auf, entscheidet das Gesundheitsamt vor Ort, welche Maßnahmen im konkreten Fall zu ergreifen sind. Dabei sollen vollständige oder gar flächendeckende Schulschließungen wo immer möglich vermieden werden. Ziel aller Maßnahmen ist und bleibt, den Schülerinnen und Schülern sowie den KiTa-Kindern unter den jeweils aktuellen Bedingungen das weitest mögliche Bildungs- und Betreuungsangebot zu unterbreiten. Als zusätzliche Schutzmaßnahme – neben der Eigenverantwortung der Eltern – wird im Rahmen von Pilotvorhaben nach den Herbstferien der Einsatz von Fiebermessgeräten an Schulen und Kitas - erprobt. Für den Bereich der Landesverwaltung wird das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ein entsprechendes Pilotvorhaben (Temperatur-Screening) durchführen.
9. Bürgertelefon bedarfsgerecht ausbauen
Im Falle einer Verschärfung der Corona-Lage im Herbst und Winter wird das Bürgertelefon der Landesregierung wieder ausgeweitet. Aktuell gibt es die zentrale Einwahlnummer 0385/588-11311, von der aus die Bürgerinnen und Bürger über ein Einwahlmenü zu verschiedenen Spezialtelefonen, zum Beispiel zu Wirtschaftshilfen, zur Pflege oder zur Schule weitergeleitet werden. Im Falle einer Verschärfung der Lage soll es – wie schon im Frühjahr – unter dieser Rufnummer zusätzlich auch ein allgemeines Bürgertelefon geben, für das alle Ministerien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsenden. Außerdem soll das Bürgertelefon dann wieder an 7 Tagen in der Woche erreichbar sein
10. Immer auf dem Prüfstand: Corona-Regelungen situationsangepasst fortschreiben
Um die Bürgerinnen und Bürger vor der Gefährdung durch das Corona-Virus bestmöglich zu schützen und dessen Ausbreitung einzudämmen, hat die Landesregierung seit März Rechtsverordnungen und andere Regelungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Dazu hat sie sich von Beginn an mit dem Bund und den übrigen Bundesländern wie mit den Kommunen und anderen Akteuren abgestimmt. Dabei kommt es darauf an, die Lage stetig zu beobachten, um einerseits den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, andererseits aber auch unverhältnismäßige Beschränkungen zu vermeiden. So konnten seit den weitgehenden Einschränkungen im März umfangreiche Lockerungen erfolgen, die eine weitgehende neue Normalität ermöglichen. Diese situationsangepasste Reaktion soll fortgesetzt werden.
Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV
Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen wird die Landesregierung auch in den kommenden Monaten ihre Anstrengungen fortsetzen, Unternehmen und Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern durch die Krise zu begleiten und deren Auswirkungen abzumildern. Sie wird dazu ein „Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ (Anlage) auf den Weg bringen, das
- die Überbrückungshilfen des Bundes optimiert, wenn der Bund erforderliche Verbesserungen nicht selbst vornimmt,
- spezielle Hilfen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft enthält und
- das Liquiditätshilfe-Programm des Landes neu auflegt.