Zeitweiliges Besuchsverbot im Michaelshof
Verfasst: 14.10.2020, 06:26
Zeitweiliges Besuchsverbot im Michaelshof
Da sich trotz gebildeter Kohorten angesichts der besonderen Pflegeerfordernisse in der Einrichtung Erstkontakte nicht exakt definieren lassen, erfolgen nach Abstimmung zwischen Pflegedienstleitung und Gesundheitsamt am 13. und 14. Oktober 2020 Tests bei allen etwa 220 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den etwa 115 Pflegekräften der Einrichtung. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse, auf deren Basis die Entscheidungen über das weitere Vorgehen getroffen werden können, gilt für die Einrichtung ein absolutes Besuchsverbot.
Quelle: rathaus.rostock.de