Änderungen für Einreise und Quarantäne sind in Kraft getreten
Verfasst: 21.10.2020, 13:01
Änderungen für Einreise und Quarantäne sind in Kraft getreten
Überblick über die Änderungen
Corona-Lockerungs-LVO:Es wird in § 5 die Einreiseregelung erweitert.
Nunmehr dürfen auch Personen, die ein wichtiges Ehrenamt ausüben, sowie Sportler und Übernachtungstouristen ohne Testung einreisen.
Es wurde ein neuer § 13 eingefügt.
Dieser soll es den Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglichen, selbständig Allgemeinverfügungen zu erlassen, wenn in Ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 den Risikowert von kumulativ 10 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen überschreitet.
QuarantäneVO:
Personen, die aus innerdeutschen Risikogebieten kommen, müssen bei der Einreise nicht mehr in Quarantäne, sofern sie keine Symptome haben. Bei Symptomen müssen sie sich in Quarantäne begeben und können durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne verkürzen.
211020-2 GVOBl. 66 v 21.10.2020 - ÄndCorQuarant.pdf (PDF, 0,18 MB)