Weiter gemeinsam durch die Corona-Pandemie

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Maik Thomaß
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Weiter gemeinsam durch die Corona-Pandemie

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Weiter gemeinsam durch die Corona-Pandemie

Gemeinsame Erklärung der Landesregierung, der Landrätin und Landräte und Oberbürgermeister, des Städteund Gemeindetages, des Landkreistages, des DGB-Nord, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern und der Liga der Wohlfahrtsverbände Mecklenburg-Vorpommern und des Kommandeurs des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern der Bundeswehr am 20.10.2020
Schwerin - Alles in allem ist Mecklenburg-Vorpommern bislang gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Nach wie vor weist das Land im bundesweiten Vergleich die niedrigsten Infektionszahlen auf – absolut wie auch bezogen auf die Einwohnerzahl. Dies verdanken wir der hohen Bereitschaft der weit überwiegenden Mehrheit der Menschen im Land, sich und andere vor dem Corona-Virus zu schützen. Auch die gemeinsam entwickelten Schutzstandards in den unterschiedlich Lebens- und Wirtschaftsbereichen greifen. Wo gleichwohl Infektionen auftreten, ist es dem öffentlichen Gesundheitsdienst bisher gelungen, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Mit Sorge betrachten wir den bundesweiten Anstieg der Infektionszahlen und die Dynamik der Entwicklung seit einigen Wochen. Auch Mecklenburg-Vorpommern bleibt davon nicht unberührt. Ziel ist, auch unter diesen Vorzeichen die bisher erreichten Erfolge in Kampf gegen die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf unseren Alltag, unser Zusammenleben und auf die Unternehmen und Beschäftigten im Land so weit wie möglich zu erhalten und das private, öffentliche und das Wirtschaftsleben aufrecht zu erhalten. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass wir gerade in den vor uns liegenden Herbstund Wintermonaten tun, was wir alle beitragen können, um uns selbst, die Menschen um uns herum und vor allem die Angehörigen der sogenannten Risikogruppen zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern: das strikte Einhalten der sogenannten AHA-Regeln – das heißt Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen und - gerade jetzt, nachdem sich das Leben wieder zunehmend in die Häuser verlagert hat - regelmäßiges Lüften! Auch die Corona-Warn-App kann ein wichtigeres Element werden, wenn noch mehr Menschen sie nutzen. Zugleich ist es wichtig, dass sich die Beteiligten im Land darauf vorbereiten, bei einer weiteren Zunahme der Infektionsdynamik in Mecklenburg-Vorpommern rasch die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen um gegenwirken zu können und das Gesundheitssystem im Land vor einer Überlastung zu schützen. Dies erfordert rechtzeitiges und vorausschauendes Handeln.

1. Die MV Corona-Ampel weiterentwickeln
Um dabei ein abgestimmtes und in wesentlichen Bereichen vergleichbares Vorgehen im Land zu erreichen – und zugleich ein differenziertes, der jeweiligen Lage angepasstes Handeln zu ermöglichen – haben die Partner die von ihnen im Mai 2020 vereinbarte MV Corona-Ampel weiterentwickelt. Dabei legen sie den Beschluss von Bundeskanzlerin und MPK vom 14.10.2020 zugrunde und bestimmen – abhängig von den 7-TagesInzidenzen pro 100.000 Einwohnern (>10, >35 und > 50) in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten Mindeststandards für
- Veranstaltungen,
- Gastronomie,
- private Feiern und
- das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Zudem werden in dieser Systematik die Schutzstandards für bestimmte sensible Bereiche erhöht, um so weitgehende Beschränkungen wie im Frühjahr 2020 möglichst zu vermeiden. Begleitend können präventive Testungen, die durch den ÖGD veranlasst sind, seit Mitte Oktober verstärkt auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. So können z.B. asymptomatische Besucher in oder aus 7-Tage-Inzidenz-Gebieten über 50 vor dem Besuch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung mittels eines Antigentests getestet werden.

Neuinfektionen / 100.000 Einwohner / 7 Tagen

Stufe Grün (0 bis 10) Kontrollierte Situation

Stufe Gelb (>10 bis 35) besondere Aufmerksamkeit, Überprüfung des MV-Plans (regionaler Stopp weiterer Öffnungen und/oder ggf. weitere Beschränkungen jenach lokaler Situation), Entscheidung durch Gesundheitsämter vor Ort je nach lokaler Situation 7-Tagesinzidenz > 20: Beratung und Abstimmung von Maßnahmen zwischen Land und betroffenen Landkreisen/kreisfreien Städten (Ampel-Task Force)

Stufe Orange (>35 bis 50) Kontaktreduzierung im Alltag:
- Zusammenkünfte im Familien- und Freundeskreis mit bis zu 25 Personen in Gaststätten bzw. gewerblich organisiert und durchgeführt und
- bis zu 15 Personen in der privaten Häuslichkeit bzw. privat organisiert und durchgeführt;
- Ergänzende MNB-Pflicht im öffentlichen Raum, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen
- in Einkaufscentern und auf Märkten (z.B. Wochenmärkten, Spezialmärkten, Floh- und Trödelmärkten, Jahrmärkten);
- „Sperrstunde“ in Gaststätten (um 1 Uhr) sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen,
- Begrenzung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen auf max. 200 in geschlossenen Räumen und max. 500 im Freien (einschließlich Sportveranstaltungen)
– Ausnahmen auf der Grundlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts.*)

Krankenhäuser, Reha:
- Besuchseinschränkungen je nach Einrichtung (zeitlich, räumlich, zahlenmäßig)
- zusätzliche Testungen für Personal, Patienten und Bewohner nach Test-VO empfohlen.

Einrichtungen und Angebote der Pflege und Eingliederungshilfe:
- Besuchseinschränkungen je nach Einrichtung bzw. Angebot bei vollstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen (zeitlich, räumlich, zahlenmäßig) in Abhängigkeit vom örtlichen Ausbruchsgeschehen, ggf. in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der Heimaufsicht;
- zusätzliche Testungen für Personal, Patienten und Bewohner nach Test-VO empfohlen.

Schule:
Prüfung der Erforderlichkeit einer Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen (mit den üblichen Ausnahmen) im Umkreis des Ausbruchsgeschehens nach der Definition des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes.

Stufe Rot (> 50)
Kontaktreduzierung im Alltag:
- Zusammenkünfte im Familien- und Freundeskreis mit bis zu 10 Personen in Gaststätten bzw. gewerblich organisiert und durchgeführt und
- bis zu 10 Personen aus höchstens 2 Hausständen in der privaten Häuslichkeit bzw. privat organisiert und durchgeführt;
- Erweiterte MNB-Pflicht im öffentlichen Raum – zusätzlich auch auf belebten Plätzen;
- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum: maximal 10 Personen aus 2 Hausständen;
- kommt Anstieg nach 10 Tagen nicht zum Stillstand: 5 Personen aus 2 Hausständen);
- „Sperrstunde“ in Gaststätten um 23 Uhr;
- generelles Außenabgabeverbot von Alkohol ab 23 Uhr;
- Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen auf max. 100 (einschließlich Sportveranstaltungen)
– Ausnahmen auf der Grundlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts.*)
- Keine Weihnachts-, Herbst- und ähnliche Märkte (Unterstützungsmöglichkeiten im „WinterStabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV).

Krankenhäuser, Reha:
Verschärftes Betretungsverbot, vermehrtes Testen bei asymptomatischen Personal und Besuchern Einrichtungen und Angebote der Pflege und Eingliederungshilfe :
- Ausweitung der Besuchs- und Regelung von Betretenseinschränkungen für Angebote und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe in Abhängigkeit vom örtlichen Ausbruchsgeschehen, ggf. in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und ggf. der Heimaufsicht; dabei ist eine vollständige Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen und Angebote zu verhindern.
- vermehrtes Testen im Rahmen eines einrichtungs- bzw. angebotsspezifischen Testkonzepts für Einrichtungen und Angebote der Pflege und der Eingliederungshilfe bei asymptomatischen Personal, Betretenden, die für den Betrieb oder die Betreuung (einschließlich Frisör, Hygiene oder Therapie) notwendig sind, und festgelegten Besuchern.

Schule:
Prüfung der Erforderlichkeit einer Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen (mit den üblichen Ausnahmen) im gesamten betroffenen Landkreis bzw. der betroffenen kreisfreien Stadt.
*) Für Gottesdienste, insbesondere in der Advents- und Weihnachtszeit, werden mit den Kirchen gesonderte Absprachen getroffen.
Anwendung der MV Corona-Ampel:
1. Sobald einzelne LKe/kreisfreie Städte die o.g. Werte überschreiten, haben diese die o.a. Regelungen zu treffen (in der Corona-VO eine (klarstellende) Subdelegation für die Landkreise, damit diese die Anordnungen treffen können). Im Einvernehmen mit der Landesregierung (Gesundheitsministerium) sind folgende Abweichungen möglich:
– inhaltlich: weitergehende Maßnahmen,
- räumlich: räumliche Begrenzung der Maßnahmen bei örtlich eingrenzbarem Infektionsgeschehen und sichergestellter Nachverfolgung. Dabei sollen weitere wichtige Parameter, wie z. B. Anteil der asymptomatisch Infizierten, Altersverteilung, Schwere der Erkrankung, Hospitalisierungsrate oder Auslastung der ITS-Kapazitäten beachtet, interpretiert und mit einbezogen werden.

2. Wenn das Land insgesamt die o.a. Werte überschreitet, werden das Land und die Landkreise und kreisfreien Städte gemeinsam Regelungen mit landesweiter Geltung treffen – d.h. diese gelten dann auch in einzelnen Kreisen/Städten, deren Werte sich noch in niedrigeren Stufenbereichen befinden; in Kreisen in höheren Stufenbereichen gelten die schärferen Regeln fort bzw. sind zu treffen.

3. Um ein „Pendeln“ zwischen Stufen/Regelungen zu verhindern, bleiben die Regelungen in der orangefarbenen und in der roten Stufe in Kraft bis der Schwellenwert der jeweiligen Stufe für mindestens 14 Tage ununterbrochen unterschritten worden ist.

2. Den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Zusammenarbeit mit der Bundeswehr fortsetzen Infektionsketten schnell zu entdecken und sie durchbrechen zu können, ist zentrale Aufgabe der Gesundheitsämter und der zentrale Faktor zum Eindämmen bzw. zeitlichen Entzerren des Pandemiegeschehens. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bedeutet einen hohen Aufwand und fordert den Öffentlichen Gesundheitsdienst neben seinen anderen Aufgaben enorm heraus. Die steigenden Fallsteigerungsraten auch in Mecklenburg-Vorpommern führen die Gesundheitsbehörden sowie das LAGuS zunehmend an ihre Belastungsgrenze. Gerade bei zunehmenden Fallzahlen ist jedoch die lückenlose Nachverfolgung von Kontaktpersonen und die Erfassung von Reiserückkehrern weiterhin besonders wichtig. Gleiches gilt für die Probenentnahme, Probenlogistik und Erfassung von Probenergebnissen. Hier ist – ungeachtet des „Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, über den der Bund bis 2026 4 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung stellen will – kurzfristig personelle Unterstützung in den Gesundheitsämtern erforderlich, um schnell und zielgerichtet Entscheidungen treffen zu können, die das Infektionsgeschehen eindämmen. Vereinzelt unterstützt die Bundeswehr die Gesundheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit geraumer Zeit z.B. durch den Einsatz in festen oder mobilen Abstrichzentren. Seit dem 19. Oktober 2020 erfolgt eine personelle Unterstützung der Gesundheitsbehörden in Stralsund, Wismar und Neubrandenburg durch 16 Soldaten und Soldatinnen die Bundeswehr auch in Nachverfolgung und Bürgerberatung. Gespräche zur Hilfestellung auch in anderen Landkreisen und die kreisfreien Städten laufen. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr als erfahrenem und zuverlässigem Partner hat sich sehr bewährt und wird, ausgerichtet an der jeweiligen Lage, in eine ständige Zusammenarbeit während der Pandemie münden. Die Bundeswehr steht bereit, um den ÖGD im Land im Rahmen der Amtshilfe unkompliziert und möglichst schnell zu unterstützen – die Kommunen werden diese Chance nutzen. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Corona-Pandemie (Gesundheitsämter) sondern auch mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest (Veterinärwesen). Bereits ab sofort wird die Bundeswehr in die Arbeitsgruppe des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Planung zum Logistikaufbau für die COVID-19-Impfungen eingebunden werden und durch ihre umfassenden Hilfserfahrungen aus der Vergangenheit einen wertvollen Beitrag leisten.

3. Ausblick
Die Landesregierung, die Landrätin, Landräte und Oberbürgermeister, die kommunalen Landesverbände, die Sozialpartner, die Wirtschaftskammern und die Liga der Wohlfahrtsverbände werden planmäßig am 17. November 2020 – wenn die Lage es erfordert jedoch auch früher - erneut zu einer gemeinsamen Klausur zusammentreten. In der Zwischenzeit werden sie sich in den bestehenden, und zusätzlich verabredeten Formaten, wie dem Interministeriellen Führungsstab und der Ampel-Task Force, weiter abstimmen.
Redaktion Maik Thomaß
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