Aktiv sein gegen Vandalismus
Der Antragsvordruck sowie die Kriterien für die finanzielle Beteiligung des Kommunalen Präventionsrates der Hansestadt Rostock an Mikroprojekten innerhalb der Hansestadt Rostock werden gern per E-Mail zugeschickt. Insbesondere Projektteams, die sich der Beseitigung von illegalen Graffitis in der Hansestadt Rostock widmen, treffen den aktuellen Schwerpunkt der Arbeit des Gremiums. Die Antragsfrist für 2014 endet am 30. September 2014. Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn eingehen. Nachfragen sind auch unter Tel. 0381 381-5450 möglich.
Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern fördert die Arbeit der Kommunalen Präventionsräte auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung, eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport vom 5. Juli 2010.