SN: Stadt verschärft ab 30. Oktober 2020 Regeln für Märkte, Gaststätten, Veranstaltungen und private Zusammenkünfte
Verfasst: 30.10.2020, 13:22
SN: Stadt verschärft ab 30. Oktober 2020 Regeln für Märkte, Gaststätten, Veranstaltungen und private Zusammenkünfte
- So müssen Mund-Nase-Bedeckungen auch auf Wochenmärkten und in den Einkaufzentren getragen werden.
- Zusammenkünfte und Feiern im Familien- und Freundeskreis mit mehr als 25 Teilnehmern sind in Gaststätten untersagt.
- An privaten Zusammenkünften und Feiern im Familien- oder Freundeskreis dürfen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 200 Teilnehmern und Veranstaltungen unter freiem Himmel mit über 500 Teilnehmern sind untersagt. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts.
- Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes (Speisewirtschaften und Schankwirtschaften) müssen in der Zeit von 1 bis 6 Uhr geschlossen sein.
Quelle: Schwerin.de