HRO: Schärfere Regelungen auch in Rostock wegen Neuinfektionen
Verfasst: 30.10.2020, 17:19
HRO: Schärfere Regelungen auch in Rostock wegen Neuinfektionen
So müssen Mund-Nase-Bedeckungen auch auf Märkten und in Einkaufscentern (KTC, Rostocker Hof, Doberaner Hof, Warnowpark) getragen werden. Dies gilt auch für öffentliche Räume und Plätze, auf oder in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgehend gewahrt werden kann und/oder Menschen länger als 15 Minuten eng zusammenkommen.
Zusammenkünfte und Feiern im Familien- und Freundeskreis mit mehr als 25 Teilnehmenden sind in Gaststätten untersagt. Private Zusammenkünfte dürfen nur bis zu 15 Personen umfassen; einerlei ob in der privaten Häuslichkeit oder an anderen Orten.
Gaststätten haben zwischen ein Uhr und sechs Uhr zu schließen. Der Ausschank und die Abgabe von alkoholischen Getränken sind im gleichen Zeitraum untersagt.
Die Zahl der Teilnehmenden an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist auf 200
begrenzt, an Veranstaltungen im Freien auf 500. Unter diese Begrenzungen fallen auch Sportveranstaltungen. Ausnahmen können auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes durch das Gesundheitsamt zugelassen werden.
Betreiber von stationären Einrichtungen - ausgenommen Schulen und Kitas - haben dafür Sorge zu tragen, den Besucherverkehr zusätzlich einzuschränken oder näher zu reglementieren.
Weitere Verschärfungen treten ab Montag (2. November 2020) im Rahmen des von Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmenkatalogs in Kraft.
Informationen rund um die Pandemie-Situation sind im Internet unter der Adresse http://www.rostock.de/pandemie zusammengestellt. Montags bis freitags wird dort jeweils am späten Nachmittag ein Lagebericht des Gesundheitsamtes zu aktuellen Infektionszahlen veröffentlicht. Ab sofort ist auch das Bürgertelefon unter Tel. 0381 381-1111 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr geschaltet.
Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes ... im Fall von besonderem Infektionsgeschehen ... vom 30. Oktober 2020307.7 KB
Quelle: rathaus.rostock.de