VR: Allgemeinverfügung zur "Ampelphase rot" aufgehoben - Es gelten die Regeln der Landesverordnung

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Maik Thomaß
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VR: Allgemeinverfügung zur "Ampelphase rot" aufgehoben - Es gelten die Regeln der Landesverordnung

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VR: Allgemeinverfügung zur "Ampelphase rot" aufgehoben - Es gelten die Regeln der Landesverordnung

Die Landesverordnung ersetzt Regeln der Allgemeinverfügung vom 30.10.2020

Die Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2020 zu den Regelungen unter der Covid-19-Ampelstufe rot im Landkreis Vorpommern-Rügen ist am 02. November 2020 aufgrund der inkraft tretenden Landesverordnung widerrrufen worden. Es gelten derzeit keine über die Landesverordnung hinausgehenden Beschränkungen in unserem Landkreis.
Redaktion Maik Thomaß
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