Allgemeinverfügung zum Distanzunterricht erlassen
Verfasst: 11.12.2020, 16:10
Allgemeinverfügung zum Distanzunterricht erlassen
Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
Am Montag werden alle Schülerinnen und Schüler allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 ausschließlich im Distanzunterricht beschult.
Für Zeugnisnoten bildende Leistung in Abschlussklassen (z.B. Vor-Abitur-Klausuren) können in Einvernehmen mit dem zuständigen Schulrat davon ausgenommen werden.
Es gilt Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Lehrkräfte und weitere Beschäftigte der Schulen auch im Unterricht.
Die Verfügung gilt zunächst für eine Woche, also bis zum 18.12.2020, weil am 21.12.2020 die Weihnachtsferien beginnen.
Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg