Öffentliches Leben wird vom 16. Dezember 2020 bis mindestens 10. Januar 2021 heruntergefahren
Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und in ganz Deutschland steigen die Corona-Zahlen weiter an. Deshalb bitte ich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes herzlich um Verständnis, dass wir für die nächsten Wochen noch schärfere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der anschließenden Pressekonferenz.
Für Heiligabend und beiden Weihnachtsfeiertage gibt es Sonderregeln. Es ist mir wichtig, dass Weihnachten zumindest im engsten Kreis der Familie gefeiert werden kann, erklärte die Ministerpräsidentin.
Was gilt bis ab 16. Dezember? Das sollten Sie wissen:
Kontaktbeschränkungen: Die Ministerpräsidentin appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in der Woche vor Weihnachten ihre Kontakte zu reduzieren. Vom 16. bis 23.12. und vom 27.12. bis 10.01. gelten weiter die bisherigen Kontaktbeschränkungen.
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 5 Personen nicht überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet.
Es kann also beispielsweise eine Familie mit einem fast schon erwachsenen Kind auf ein befreundetes Paar treffen. Ebenso möglich ist das Treffen von 2 Familien mit je 2 Kindern, wenn die Kinder das Alter von 14 Jahren noch nicht überschritten haben.
Heiligabend und Weihnachtsfeiertage: In der Zeit vom 24. bis zum 26. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen gelockert, um Weihnachtsfeiern zumindest innerhalb der Kernfamilie zu ermöglichen.
In dieser Zeit sind Treffen mit bis zu 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich. Diese Treffen sind allerdings auf die Kernfamilie beschränkt. Möglich sind also zum Beispiel Treffen mit Kindern, Enkeln, Eltern, Großeltern oder Geschwistern nebst ihren Haushaltsangehörigen, solange die Obergrenze dabei eingehalten wird. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Eine in einem Haushalt lebende Familie mit zwei Kindern kann sich also beispielsweise gleichzeitig mit beiden Großeltern treffen.
Keine Partys: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.
Silvester: An Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Pyrotechnik ist in diesem Jahr verboten.
Schulen und Kitas: In den beiden Wochen unmittelbar vor und nach den Weihnachtsferien gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Änderungen im Schulbetrieb. Schulen und Kitas bleiben aber offen.
Die Klassen oberhalb der Klassenstufe 7 werden im Distanzunterricht unterrichtet. Ausnahmen davon gibt es vor Weihnachten in der Stadt und im Landkreis Rostock.
Auch Kinder aus den Klassen 1 bis 6 können ab dem 16. Dezember zuhause bleiben. Sie erhalten für die folgenden Tage Schulaufgaben. Wir bitten darum, diese Möglichkeit zu nutzen. Kitas und Schulen bleiben aber für Kinder offen, bei denen eine Betreuung zuhause nicht sichergestellt ist.
Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
Ausflüge: Ausflüge aus dem Ausland und anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
Familienbesuche aus anderen Bundesländern: Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten.
Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.
Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Einzelhandel: Im Dezember 2020 und Januar 2021 werden auch Teile der Einzelhandes geschlossen. Geöffnet bleiben Supermärkte und der Lebensmittel-Verkauf, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel.
Freizeit: Auch Freizeiteinrichtungen bleiben weiter geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Zoos, Tier- und Vogelparks, Saunen und Spielhallen.
Sport ist im Dezember/Januar nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich.
Der Bund-Länder-Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 13.12.2020