Ergänzende Allgemeinverfügung zum Verbot von Silvesterfeuerwerken
Verfasst: 30.12.2020, 18:45
Ergänzende Allgemeinverfügung zum Verbot von Silvesterfeuerwerken
Auf von diesem Verbot nicht betroffenen Arealen dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur in der Zeit von 16 Uhr des 31. Dezember 2020 bis 6 Uhr des 1. Januar 2021 abgebrannt werden. Das regelt eine ergänzende Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung.
Bei der Verwendung ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen einzuhalten. Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gesetzlich verboten.
Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 30.12.2020 419.9 KB
Quelle: rathaus.rostock.de