92 Neuinfektionen im Landkreis Rostock
Verfasst: 07.01.2021, 07:13
92 Neuinfektionen im Landkreis Rostock
Allein 50 dieser Fälle stammen aus vier Pflegeeinrichtungen und betreffen Bewohner*innen und Personal in Bützow, Güstrow, Laage und Lohmen. Für diese Einrichtungen wurden Besuchs- und Betretungsverbote veranlasst sowie Quarantänen für Personal und Bewohner*innen angeordnet.
Hinzu kommen Fälle aus Folgeinfektionen bereits bekannter Fallhäufungen im pflegerisch-medizinischen Bereich sowie familiäre Häufungen. Das Gesundheitsamt hat dabei vor allem Querverbindungen zwischen Pflegeeinrichtungen und damit verbundenen Orten und Personal festgestellt.
„Die Kontaktverfolgung war und ist ein Schlüssel zum Erfolg bei der Pandemiebekämpfung im Landkreis Rostock. Das Geschehen der vergangenen Tage hat unser Gesundheitsamt dabei an seine Grenzen gebracht“, erklärt Landrat Sebastian Constien. „Wir sind unbedingt auf die Mitwirkung bei der Kontaktverfolgung angewiesen. Bereits im Dezember haben wir dafür Regeln festgelegt, die Infizierten, Kontaktpersonen und dem Gesundheitsamt dabei helfen sollen, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen.“ Wer positiv getestet wird, muss sich sofort in Quarantäne begeben, eine Liste mit engen Kontakten für die zurückliegenden zwei Tage aufschreiben, an das Gesundheitsamt senden und die Kontakte über die Infektion informieren. Das Gesundheitsamt meldet sich dann.
Die engen Kontaktpersonen müssen sich ebenso in Quarantäne begeben. „Das Infektionsgeschehen im Landkreis Rostock ist diffus. Für die Eindämmung müssen wir Infektionsketten schnell erkennen und unterbrechen. Dafür brauchen wir die Mithilfe der Betroffenen. Insbesondere nach den Feiertagen und dem Jahreswechsel“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Kristin von der Oelsnitz. Die notwendigen Informationen dafür stellt der Landkreis Rostock auf seiner Internetseite bereit.
Die Regeln für Infizierte in der Übersicht:
Sie sind unter Quarantäne gestellt. Wenn Sie keine Symptome entwickeln, endet die Quarantäne frühestens mit Ablauf des 10. Tages nach erstem Positivtest. Wenn Sie Symptome entwickeln, endet die Quarantäne frühestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit. Das Gesundheitsamt legt das Quarantäneende fest.
Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zu unterstützen. Sie müssen eine Kontaktliste erstellen und an das Gesundheitsamt senden.
- Personen, die in den letzten 48 Stunden ohne Mund-Nase-Bedeckung, länger als 15 min, mit weniger Abstand als 1,5 m in Ihrer Nähe waren.
- Personen, die in den letzten 48 Stunden mit Ihnen mindestens eine halbe Stunde in einem geschlossenen Raum waren.
Regeln für Kontaktpersonen von der Liste in der Übersicht:
Sie sind unter Quarantäne gestellt. Diese Quarantäne endet mit Ablauf des 14. Tages nach Ihrem letzten Kontakt mit der infizierten Person, wenn Sie keine Symptome entwickeln.
Wenn Sie Symptome entwickeln, informieren Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Es wird ein Abstrich veranlasst. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock zu unterstützen.
Merkblatt für Infizierte mit Kontaktliste
Merkblatt für Kontaktpersonen
Quelle: Landkreis Rostock