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Einigung im MV-Gipfel: Die Corona-Regeln ab dem 25.01.2021

Verfasst: 24.01.2021, 09:07
von Maik Thomaß

Einigung im MV-Gipfel: Die Corona-Regeln ab dem 25.01.2021

Schwerin - Auf­grund der ho­hen Co­ro­na-Zah­len in Meck­len­burg-Vor­pom­mern und ganz Deutsch­land müs­sen die Co­ro­na-Schutz­maß­nah­men lei­der bis zum 14.02.2021 ver­län­gert wer­den. Insbesondere die Kontakt­beschränkungen, die Mund-Nasenschutz­pflicht und die Abstands­regeln müssen unbedingt weiter beachtet werden.
"Die zweite Welle trifft insbesondere die ostdeutschen Länder hart. Es ist erfreulich, dass die Zahlen in den letzten Tagen leicht rückläufig sind. Aber wir sind noch lange nicht über dem Berg. Wir brauchen weiter Schutz­maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Insbesondere in den Regionen, die sehr hohe Zahlen haben", sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Was gilt seit dem 10.01.2021? Das sollten Sie wissen:

Kontakt­beschränkungen: Private Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei kommt es nicht darauf an, wo das Treffen stattfindet: in der eigenen Wohnung, in der Wohnung der Einzelperson oder draußen. Entscheidend ist, wer sich trifft. Dazugehörige Kinder bis 12 Jahre werden nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Kindes erforderlich ist.

Keine Partys: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.

Schulen und Kitas: Die Präsenzpflicht in den Schulen ist aufgehoben. Die Klassen oberhalb der Stufe 7 werden im Distanzunterricht unterrichtet. Ausnahme sind die Abschlussklassen, die sich in den Schulen vorbereiten können. Auch Kinder aus den Klassen 1 bis 6 können zuhause bleiben. Wir bitten die Eltern darum, diese Möglichkeit zu nutzen. Kitas und Schulen bleiben aber für Kinder offen, bei denen eine Betreuung zuhause nicht sichergestellt ist. In den Kreisen mit mehr als 150 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen sind auch die Klassen 1 bis 6 bis auf eine Notbetreuung geschlossen.

Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.

Ausflüge: Ausflüge aus dem Ausland und anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.

Familien­besuche aus anderen Bundesländern: Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebens­partner, Lebens­gefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebens­gefährten möglich. Dabei sind die Kontakt­beschränkungen zu beachten.

Ausflüge innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es nur für Hochrisiko­gebiete Ausnahmen (siehe unten). Ansonsten gibt es für Bürgerinnen und Bürger des Landes innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontakt­beschränkungen.

Private Reisen in andere Bundesländer: Wer privat in ein Hochrisikogebiet mit mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen in einem anderen Bundesland reist, unterliegt anschließend der Quarantäne­pflicht. Davon ausgenommen sind nur Besuche innerhalb der Kernfamilie.
Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Einzelhandel: Es sind weite Teile des Einzelhandels geschlossen. Geöffnet bleiben Supermärkte und der Lebensmittel-Verkauf, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrrad­werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futermittelmärkte, Blumenläden und der Großhandel. Alle geschlossenen Geschäfte dürfen Abhol- und Lieferdienste anbieten.

Freizeit: Auch Freizeit­einrichtungen bleiben weiter geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Zoos, Tier- und Vogelparks, Saunen und Spielhallen.

Fahrschulen sind geschlossen.

Sport ist im Januar nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich.

Spielplätze: Die Außen­spielplätze können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln weiter genutzt werden. Innen­spielplätze sind geschlossen.

Regeln für Hochrisikogebiete in Mecklenburg-Vorpommern
Besondere Schutzregeln gelten, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt zum Hochrisikogebiet mit mehr als 150 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen wird. Insbesondere sollen dann folgende Maßnahmen gelten:

Ausgangs­beschränkungen in der Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zeit nur noch in besonderen Ausnahmefällen ihr Haus/ ihre Wohnung verlassen, zum Beispiel um von der Arbeit zurückzukehren oder ein Krankenhaus bzw. einen Arzt aufsuchen zu können.

Mobilitäts­beschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zeit einen Radius von 15 Kilometern um die eigene Wohnung nicht ohne triftigen Grund überschreiten.

Ein triftiger Grund für eine Überschreitung des 15-Kilometer-Radius ist zum Beispiel, um zur Arbeit, zur Schule oder zur Kita zu kommen, um zum Arzt, ins Krankenhaus, in ein Impfzentrum oder auch zum Tierarzt zu gelangen. Auch Einkäufe des täglichen Bedarfs oder notwendige Besuche innerhalb der Kernfamilie sind weiter über die 15 Kilometer hinaus möglich.

Nicht möglich sind Ausflüge über den 15-Kilometer-Radius hinaus.

Auch Tagesausflüge aus anderen Kreisen ins Hochrisikogebiet sind untersagt.

Schulen und Kitas werden bis auf eine Notbetreuung geschlossen.

Aktuell gelten die Kreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald als Hochrisikogebiete. Über die konkreten Regelungen dort können Sie sich auf den Internetseiten der Kreise informieren.

Landkreises Ludwiglust-Parchim
zu den Informationen über das Corona-Virus des Landkreises Ludwiglust-Parchim
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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Landkreis Vorpommern-Greifswald
zu den aktuellen Corona-Informationen des Landkreises Vorpommern-Greifswald