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Covid19-Impfungen für Pflegedienste

Verfasst: 09.02.2021, 09:29
von Maik Thomaß

Covid19-Impfungen für Pflegedienste

Landkreis Nordwestmecklenburg - Unter Vorlage einer speziellen Bescheinigung können sich Beschäftigte von mobilen Pflegediensten am Donnerstag und Freitag erstmals impfen lassen.
Mit Zulassung des AstraZeneca Impfstoffes ist es nunmehr auch möglich das Personal der ambulanten Pflegedienste mit einem Impfangebot zu versorgen. Die ersten Impfdosen stehen in dieser Woche zur Verfügung.

Gemäß der derzeit gültigen STIKO-Empfehlung ist diese Personengruppe der Priorität 1 zugeordnet und damit impfberechtigt.

Das Impfzentrum Wismar wird daher am
Donnerstag (11.2.) in der Zeit von 14 – 18 Uhr
und am
Freitag (12.2.) von 8 – 12 Uhr
das Impfen für das Personal der ambulanten Pflegedienste ermöglichen.

Anmeldung und Terminvergabe erfolgen über die Impfhotline des Landes 0385 - 2027 1115.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mobilen Pflegediensten können dort ihren Termin entweder individuell buchen oder Träger können global Termine für bestimmte Zahlen von Mitarbeitern vereinbaren.

Wichtiger Hinweis: Am Impftag muss im Impfzentrum eine Legitimation/Impfberechtigung vorgelegt werden. Der Vordruck dafür wird über das Sozialministerium an die Spitzenverbände (APH) versendet und diese leiten es dann an die Träger weiter. Pflegedienstmitarbeitende müssen sich also diese Legitimation durch den Träger bzw. Arbeitgeber ausstellen lassen und diese zum Impftermin mitbringen.
Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg