Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Rostock
Verfasst: 19.02.2021, 06:15
Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Rostock
Grund der kreisübergreifenden Maßnahme ist die aktuelle Viel-zahl der nachweislichen Fälle im Landkreis Rostock sowie in den angrenzenden Landkreisen.
Zusätzlich gelten strenge Hygiene- und Vermarktungsvorschriften. Alle Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung (einschließlich Tauben) noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rostock haben, werden aufgefordert, dieses unverzüglich nachzuholen.
Tauben sind von der Aufstallungspflicht ausgenommen. Die Anordnung gilt bis auf Widerruf.
→ Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock - Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
→ Begründung des Landkreises Rostock zur Aufstallung von Geflügel
Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Tierseuche. Alle Geflügelhaltungen sind dem Veterinäramt des Landkreises Rostock zu melden! Wer seine Geflügelhaltung nicht meldet, riskiert ein hohes Bußgeld. Ohne eine Anmeldung gibt es auch keine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse, für die ebenfalls eine Anmeldung notwendig ist.
➞ Übersichtskarte mit Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten im Landkreis Rostock
→ Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock - Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
➞ Tierseuchen-Benachrichtigung für die Kommunen des Landkreises Rostock
Sämtliche Geflügelhaltungen sind dem Veterinäramt des Landkreises Rostock unverzüglich anzuzeigen und bei der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern anzumelden.
➞ Meldeformular Anzeige des Tierbestandes
➞ Anmeldung Tierseuchenkasse
Quelle: Landkreis Rostock