Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um den Betrieb im Amtsbereich Neustrelitz-Land
Verfasst: 03.03.2021, 08:08
Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um den Betrieb im Amtsbereich Neustrelitz-Land
Auf Grundlage der amtlichen Ergebnisse wurden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis festgesetzt. Die Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung eines Sperrbezirkes von 3 km Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Diese Maßnahme wurde umgehend vom Veterinäramt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte umgesetzt. Geflügel, Fleisch und Eier dürfen nicht in sowie aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. In dem Sperrbezirk befinden sich 120 weitere Geflügelhaltungen mit einem Bestand von insgesamt ca. 42 000 Tieren. Im Beobachtungsgebiet sind 883 Betriebe betroffen mit insgesamt ca. 178 400 Tieren. Alle müssen jetzt aufgestallt werden und die Betriebe sowie die Kleinsthalter müssen strenge Hygieneauflagen umsetzen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist bekannt gemacht worden. Im Geodatenportal sind auf einer interaktiven Landkarte die aktuellen Sperrgebiete und weitere Informationen zu Seuchen abrufbar.
Neben den Sperrmaßnahmen werden auch epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen.
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte