Rostock kein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet mehr – Aufstallung weiterhin notwendig
Verfasst: 27.03.2021, 06:44
Rostock kein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet mehr – Aufstallung weiterhin notwendig
Weiterhin Bestand hat jedoch die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Schutz vor der Geflügelpest Geflügel haltende gewerbliche Betriebe haben ihr Geflügel aufgrund der Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2021 weiterhin aufzustallen.
Widerruf der Allgemeinverfügungen … zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 24.02.2021 und 18.03.2021 (26.03.2021)343.0 KB
Quelle: rathaus.rostock.de