Schulbetrieb in Stufe 2

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Maik Thomaß
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Schulbetrieb in Stufe 2

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Schulbetrieb in Stufe 2

Landkreis Nordwestmecklenburg - Laut der Regelung in der aktuellen 2. Schul-Corona-Verordnung (§ 7 Abs. 11 ) der Landesregierung soll der Schulbetrieb in allen Landkreisen an den beiden ersten Tagen nach den Osterferien (08. und 09.04.2021l) so stattfinden, wie er am 26. März stattgefunden hat. Das bedeutet für Nordwestmecklenburg einen Schulbetrieb nach den Regeln der „Stufe 2“ der Schulverordnung:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie in den Abschlussklassen findet Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.

Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt. Dies gilt auch für die beruflichen Schulen.

Es gilt Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten in der jeweiligen Unterrichtsform (Präsenz-, Wechselunterricht an den Tagen in der Schule) – unter Beachtung der Regelungen des Hygieneplans.

Dementsprechend wirkt sich die Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 in Nordwestmecklenburg ab dem 25.03.2021 nicht auf den Schulbetrieb an diesen beiden Tagen aus.

Für den Schulbetrieb ab Montag dem 12.03.2021 wurde außerdem eine Neuregelung der entsprechenden Landesverordnung angekündigt, die in den nächsten Tagen veröffentlicht werden soll.

Link zum Hinweis des Ministeriums:
https://www.regierung-mv.de/serviceassi ... id=1634248
auf
https://www.regierung-mv.de/Landesregie ... anisation/

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg
Redaktion Maik Thomaß
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