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Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in 11 Ämtern und Kommunen des Landkreises Rostock

Verfasst: 14.04.2021, 06:04
von Maik Thomaß

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen in 11 Ämtern und Kommunen des Landkreises Rostock

Landkreis Rostock - Der Landkreis Rostock verfügt verschärfte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für 11 Ämter, amtsfreie Städte und Gemeinden. In diesen Kommunen wird der Inzidenzwert von 100 seit drei Tagen überschritten. Um das diffuse Infektionsgeschehen einzudämmen, sind die Maßnahmen notwendig.
„Wir gehen damit konsequent den Weg regionaler Maßnahmen weiter. Wir haben das im Oktober beim großen Ausbruch in und um Güstrow bereits erfolgreich geschafft. Wir gehen dort vor, wo es notwendig ist“, erklärt Landrat Constien. Die Infektionszahlen im Landkreis Rostock sind in den zurückliegenden Tagen sprunghaft gestiegen, der Inzidenzwert ist deutlich über 100 gestiegen. „Die Infektions- und damit verbundenen Inzidenzzahlen unterscheiden sich regional jedoch erheblich. Von rund 25er Inzidenz in Graal-Müritz bis knapp 600er im Amt Mecklenburgische Schweiz“, verdeutlicht Constien.

Die regional begrenzten Maßnahmen in 11 von 23 Ämtern, amtsfreien Städten und Gemeinden tragen dieser Entwicklung Rechnung. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, um 00:00 Uhr in Kraft.

Die Ausgangsbeschränkung gilt von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Private Zusammenkünfte sind nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Betreuungspersonen eines Menschen mit Behinderungen nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderungen erforderlich ist. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten als ein Hausstand. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für den Sportbetrieb im Sinne von Paragraf 2 Abs. 21 der Corona-LVO M-V.

Die Maßnahmen gelten für die Gebiete folgender amtsfreier Städte und Ämter mit den amtsangehörigen Gemeinden/Städten:
  1. Amt Bad Doberan-Land
  2. Amt Bützow-Land
  3. Amt Laage
  4. Amt Mecklenburgische Schweiz
  5. Amt Neubukow-Salzhaff
  6. Amt Schwaan
  7. Bad Doberan, Stadt
  8. Gemeinde Dummerstorf
  9. Kröpelin, Stadt
  10. Neubukow, Stadt
  11. Teterow, Stadt
Weitere Details und die Begründung entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Quelle: Landkreis Rostock