Kita-Notbetreuung ab Montag landesweit

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Maik Thomaß
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Kita-Notbetreuung ab Montag landesweit

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Kita-Notbetreuung ab Montag landesweit

Landkreis Nordwestmecklenburg - Am Mittwochabend meldete das Sozialministerium MV eine landesweite Regelung für die Kinderbetreuung, die ab kommenden Montag gelten soll. In Landkreisen, deren Inzidenz derzeit unter 150 liegt, gelten Donnerstag und Freitag als Übergangstage – dies trifft auch auf Nordwestmecklenburg zu.
Ab Montag gilt dann im ganzen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die bereits aus dem Frühjahr 2020 bekannte Notbetreuung.

Das bedeutet, dass die Kitas formell geschlossen sind und eine Notbetreuung nur in besonderen Fällen entsprechend § 2 Absatz 4 bis 13 Corona-KiföVO M-V stattfindet:
  • Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann (für eine genaue Aufstellung siehe die 7. Corona-KiFöG-Verordnung)
    Link: https://www.regierung-mv.de/serviceassi ... id=1634610
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden
  • in begründeten Einzelfällen Kinder aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • in Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung erforderlich ist
Link zur Pressemeldung des Ministeriums:
viewtopic.php?f=658&t=40313

Das Formular für Selbsterklärung zur Notbetreuung und Formulare für Unabkömmlichkeitsbescheinigungen für Angestellte und Selbstständige finden Eltern als PDF-Download auf https://www.nordwestmecklenburg.de/de/corona.html ganz unten auf der Seite unter „Medien“ - oder direkt unter dieser Nachricht.

Was das Thema Schulen betrifft, so will die Kreisverwaltung etwaigen neuen Beschlusslagen vom gerade stattfindenden MV-Gipfel nicht vorgreifen und bittet, die Ergebnisse des Gipfels und die Verkündungen der Landesregierung dazu abzuwarten.
Redaktion Maik Thomaß
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