Drei Windkraftanlagen (Repowering) in Plauerhagen
Für die Errichtung und den Betrieb der drei Windkraftanlagen ist der Typ e.n.o. 82 mit einer Nabenhöhe von 101,0 Metern, einem Rotordurchmesser von 82,4 Metern und einer installierten Nennleistung von jeweils 2,05 Megawatt vorgesehen. Die beantragten drei Windkraftanlagen des Typs e.n.o. 82 sollen vier 4 Windkraftanlagen des Typs Nordwind NW 40-500 ersetzen (Repowering).
Das Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.6.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.