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Aufhebung der Aufstallpflicht von Geflügel und Aufhebung des Beobachtungsgebietes Moltenow

Verfasst: 29.04.2021, 12:32
von Maik Thomaß

Aufhebung der Aufstallpflicht von Geflügel und Aufhebung des Beobachtungsgebietes Moltenow

Moltenow - Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Rostock aufgehoben.
Davon betroffen waren zuletzt gewerbliche Geflügelhalter ohne Ausnahmegenehmigung, alle Geflügelhalter in Risikogebieten an der Küste, großen Binnenseen und Feuchtgebieten sowie im Beobachtungsgebiet Moltenow. Dieses Beobachtungsgebiet, das Teile der Ämter Neubukow-Salzhaff und Bützow-Land sowie der Gemeinde Satow betraf, ist ebenso aufgehoben. Die besonderen Haltungs- und Hygienevorschriften entfallen. Das Geflügel darf wieder raus.

Wichtig: Sämtliche Geflügelhaltungen sind dem Veterinäramt anzuzeigen und bei der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern zu versichern! Verstöße dagegen können empfindlich bestraft werden.

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26.03.2021 - Aufhebung der Aufstallpflicht von Geflügel

Widerruf der Allgemeinverfügungen des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 27.03.2021 bzw. 19.04.2021
Quelle: Landkreis Rostock