Verstoß gegen das Waffengesetz
Verfasst: 08.05.2021, 08:14
Verstoß gegen das Waffengesetz
Die Beamten suchten die beiden Tatverdächtigen in der Wohnung auf. Es handelte sich um zwei 16-jährige Deutsche. Nach der Befragung zum Tathergang bestätigten diese, mit einer Softairwaffe von ihrem Balkon gefeuert zu haben. Das Softairgewehr inklusive der Munition wurde zur Beweismittelsicherung ohne Widerspruch der Tatverdächtigen sichergestellt. Die BeamtInnen nahmen Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz auf.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108765/4909580