Kindertagesförderung voraussichtlich 31.05.2021 im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen/Allgemeinverfügung zu Alkoholausschank
Verfasst: 30.05.2021, 18:21
Kindertagesförderung voraussichtlich 31.05.2021 im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen/Allgemeinverfügung zu Alkoholausschank
Um in die Stufe 1 des Stufenplanes des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bereich Kindertagesförderung eintreten zu können, muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 betragen. Dann kann der Eintritt in Stufe 1 am übernächsten Tag erfolgen. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 25.05.2021 erstmals an einem Werktag unter 50. Hält also dieser Trend bis zum 29.05.2021 an, dann gilt ab dem 31.05.2021 die besagte. Stufe 1.
Sollte es jedoch am 29.05.2021 zu einer Unterbrechung des Trends der Unterschreitung der Inzidenz von 50 kommen, dann gilt weiterhin die bisherige Stufe 2.
Mit der jüngsten Änderung der Corona-Landesverordnung, die heute in Kraft getreten ist, entfällt die landesweite Regelung zum Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit. Deshalb konnte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nunmehr den Punkt 1 seiner 43. Allgemeinverfügung widerrufen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite bekannt gemacht.
Es gilt jedoch weiterhin der Punkt 2 der 43. Allgemeinverfügung zur so genannten Maskenpflicht an einigen Orten in der Öffentlichkeit. Das heißt, eine Mund-Nase-Bedeckung ist weiterhin zu tragen in Fußgängerzonen, Warteschlangen sowie auf Bahnsteigen und an Haltestellen.
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte