20. Allgemeinverfügung vom 24.11.2020 widerrufen
Verfasst: 01.06.2021, 16:06
20. Allgemeinverfügung vom 24.11.2020 widerrufen
Ab dem 01.062021 können Vereine in den Sport- und Turnhallen bekanntlich wieder trainieren. Die Nutzung der Hallen beschränkt sich dabei auf maximal 15 Personen. Erwachsene müssen einen negativen Corona-Test vorweisen. Dieser darf maximal 24Stunden alt sein. Für Kinder und Jugendliche sind die Tests ausreichend, die zweimal pro Woche in der Schule durchgeführt werden.
Für den Vereinssport im Freien gilt, dass in Gruppen bis maximal 25 Personen trainiert werden kann.
Die langfristig geschlossenen Nutzungsverträge für Hallen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte laufen automatisch weiter und finden ab dem 01.06.2021 Anwendung. Nur die Vereine, die ihr Nutzungsrecht ausdrücklich nicht in Anspruch nehmen möchten, wenden sich bitte an Frau Loreen Köhler unter der Telefonnummer 0395 57087 5523 oder unter der E-Mail-Adresse: loreen.koehler@lk-seenplatte.de
Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte