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Weitere Öffnungen per Allgemeinverfügung

Verfasst: 01.06.2021, 16:12
von Maik Thomaß

Weitere Öffnungen per Allgemeinverfügung

Landkreis Vorpommern-Rügen - Was ist bereits ab dem 01.06.2021 im Landkreis Vorpommern-Rügen vorzeitig erlaubt?
Vorpommern-Rügen zieht weitere Öffnungsschritte per Allgemeinverfügung vor.

Wieder möglich sind damit bereits ab dem 01.06.2021
  • der Betrieb und Besuch von Theatern, Konzerthäusern, Opern und ähnliche Einrichtungen,
  • der Betrieb und der Besuch von Zirkussen,
  • der Betrieb und Besuch von Indoor-Freizeitaktivitäten,
  • der Betrieb und Besuch von Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen und
  • Zusammenkünfte in Gaststätten aus familiären Anlässen mit bis zu 30 Personen in separaten Räumen
Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Es müssen lediglich jeweils vorgesehenen Anlagen der Corona-Landesverordnung beachtet werden.
Quelle: Landkreis Vorpommern-Rügen