Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Granzin

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Granzin

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Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Granzin, Gemarkung Granzin (WKA Granzin III), Verlängerung online-Konsultation

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 21. Juni 2021
Nr.B 35/21 | 21.06.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die eno energy GmbH (Straße am Zeltplatz 7, 1820 Ostseebad Rerik) plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet 53/18 „Granzin“ in der Gemarkung Granzin, Flur 2, Flurstück 66. Geplant sind Anlagen vom Typ GE158 – 5,5 MW mit einer Gesamthöhe von 240 m. Die Anlagen sollen voraussichtlich Ende 2021 in Betrieb genommen werden.



Die für das Vorhaben notwendige online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG wurde mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2021 (Amtlicher Anzeiger Nr. 22, AmtsBl. M-V/AAz. 2021 S. 252) öffentlich bekannt gemacht. Aufgrund eines technischen Fehlers wurden die Unterlagen zur online-Konsultation jedoch nicht wie geplant am 7. Juni 2021 online gestellt, sondern erst im Laufe des 8. Juni 2021. Um trotzdem allen Berechtigten die Möglichkeit zur Teilnahme an der online-Konsultation zu ermöglichen, wird die online-Konsultation verlängert.



Die Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG wird bis zum 05.07.2021 verlängert.



Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen seit dem 08.06.2021 über die Internetseite des StALU WM (http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/) sowie über das UVP Portal M-V (http://www.uvp-verbund.de/mv) unter dem Suchbegriff „WKA Granzin III“ zugänglich gemacht.



Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 05.07.2021 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Granzin III“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.
Redaktion Maik Thomaß
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