Nach Haftentlassung wieder straffällig
Verfasst: 19.07.2021, 12:37
Nach Haftentlassung wieder straffällig
| [b]Schwerin[/b] (ots) - Wegen seines aggressiven Verhaltens fiel ein 37-jähriger polnischer Staatsangehöriger einer Streife des Bundespolizeireviers Schwerin in den Vormittagsstunden des 16. Juli 2021 am Schweriner Hauptbahnhof auf. Um ihn auf sein ungebührendes Verhalten aufmerksam zu machen, wurde der Mann von den Bundespolizisten kontrolliert. Bei seiner Personalienüberprüfung spuckte der Fahndungscomputer einen Festnahmehaftbefehl aus. Gegen den 37-Jährigen lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls vor. | Diesen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl soll er nur einen Monat nach seiner letzten Haftentlassung und unter laufender Bewährung begangen haben. Zudem war er durch die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Ermittlung seiner Wohnanschrift wegen Diebstahls und Unterschlagung geringwertiger Sachen ausgeschrieben. Nach Eröffnung des Haftbefehls im Bundespolizeirevier Schwerin wurde der Mann dem Haftrichter am Amtsgericht Schwerin vorgeführt, der die Untersuchungshaft bestätigte. Anschließend erfolgte die Überführung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4972222