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Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Granzin, Bekanntmachung Online-Konsultation

Verfasst: 02.08.2021, 15:36
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Granzin, Bekanntmachung Online-Konsultation

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG vom 2. August 2021
Nr.B 40/21 | 02.08.2021 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die KWE New Energy GmbH (Seebadstraße 44 in 17207 Röbel/Müritz) plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet 53/18 „Granzin“ in der Gemarkung Granzin, Flur 1, Flurstücke 60 und 86. Geplant sind Anlagen vom Typ Vestas V162 – 5,6 MW mit einer Gesamthöhe von 250 m.

Die Anlagen sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2021 in Betrieb genommen werden.



Anstelle des gem. § 10 Abs. 6 BImSchG für den 24.11.2020 geplanten und mit Bekanntmachung vom 02.11.2020 (AmtsBl. M-V/AAz. 2020 S. 455) abgesagten Erörterungstermins wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 09.08.2021 bis 30.08.2021 durchgeführt.

Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 09.08.2021 über

die Internetseite des StALU WM (http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Press ... machungen/)

sowie über

das UVP Portal M-V (http://www.uvp-verbund.de/mv) unter den Suchbegriffen „WKA Granzin IV“ zugänglich gemacht.

Die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.

Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 30.08.2021 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Granzin IV“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.