Maskenpflicht an Schulen und erweiterte Testpflicht
Verfasst: 20.08.2021, 07:55
Maskenpflicht an Schulen und erweiterte Testpflicht
Die Inzidenz sinkt damit von 54,4 auf 51,2. In der Stufenkarte nach risikogewichteten Kriterien, die sich aus der 7-Tage-Inzidenz, der 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten und der Auslastung der Intensivstationen zusammensetzen, verharrt Schwerin seit drei aufeinanderfolgenden Tagen auf der Stufe 2 (Orange). „Damit greifen bereits ab dem morgigen Freitag gemäß der landesweiten Bestimmungen zusätzliche Maßnahmen für unsere Stadt, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, berichtet Oberbürgermeister und Leiter des Krisenstabes Rico Badenschier.
Ab 20.08.2021 wieder Maskenpflicht an Schulen
Ab dem 20.08.2021, besteht wieder eine Maskenpflicht in Schulgebäuden sowie in und auf schulischen Anlagen. Gleiches gilt für Horte. Außerdem dürfen in vollstationären Pflegeeinrichtungen mit aktivem Infektionsgeschehen höchstens zwei Besucher:in je Bewohner:in, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten. Dieses gilt auch für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung sowie für Angebote für Menschen mit Behinderung. Das Personal muss in vollstationären Pflegeeinrichtungen mindestens dreimal wöchentlich getestet werden.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Corona Ampel Orange ist unter http://www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Testpflicht für bestimmte Innenbereiche ab dem 23.08.2021
Darüber hinaus gelten gemäß der Corona-Landesverordnung ab dem 23.08.2021, wieder Testpflichten für bestimmte Innenbereiche, u. a.:
- körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio, Tattoo Studio, Nagelstudio usw.)
- im Sportbereich (Fitnessstudio, Schwimmhallen, Tanzschule, vereinsbasierter Sportbetrieb usw.)
- Kulturbereich (Kino, Theater, Oper, Konzerte, Galerien, kulturelle Ausstellungen, Museen usw.)
- in den Lesesälen der Bibliotheken und Archive, Musik- und Jugendkunstschulen im Innenbereich
- Freizeitbereich (Innenbereiche von Zirkus, Zoo, Tier- und Vogelpark, Indoor-Spielplätze, Indoor-Freizeitbereich)
- Tourismus (Fahrgastschifffahrt, Reisebusveranstaltungen)
- Fahrschulen
- Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen
- soziokulturelle Zentren
- Jagdschulen und ähnliche Einrichtungen
- Messen im Innenbereich
- Innenbereiche Gaststätte, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
- Beherbergung
- Veranstaltungen und Versammlungen im Innenbereich
Aktuell gibt es in der Landeshauptstadt 83 aktive Infektionen (absolut 2841). 2650 Menschen gelten als genesen. Ein Covid-Erkrankter muss derzeit im Klinikum behandelt werden. Es sind keine weiteren Todesfälle zu beklagen (absolut 109).
Quelle: https://www.schwerin.de/news/corona-ampel-orange/