Entschädigung bei nicht gewährleisteter Hortbetreuung: Gesundheitsamt stellt Bescheinigung aus
Verfasst: 19.10.2021, 07:55
Entschädigung bei nicht gewährleisteter Hortbetreuung: Gesundheitsamt stellt Bescheinigung aus
Der Arbeitgeber kann den Lohnausfall auch stundenweise beantragen.
Eine entsprechende Bescheinigung stellt das Gesundheitsamt/Team Kontaktnachverfolgung aus. Eltern, die davon Gebrauch machen wollen, können sich zwecks Ausstellung der Bescheinigung per E-Mail mit den entsprechenden Kontaktdaten und den Ausfallzeiten an den Landkreis wenden: corona@kreis-vg.de.
Die Beantragung der Entschädigung seitens des Arbeitgebers ist möglich unter:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Sozia ... utzgesetz/