2G-Regelung für Veranstaltungen im Speicher
Mit der 2G-Regelung kann wieder eine bedeutend höhere Platzkapazität bei den Veranstaltungen angeboten werden. 2G heißt, dass die Besucherinnen und Besucher nachweisen müssen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Ein negativer Schnelltest berechtigt dann nicht mehr zur Teilnahme an der Veranstaltung (3G). Wenn gewünscht, erfolgt eine Rückerstattung der Eintrittsgelder von bereits gekauften Karten an den Vorverkaufsstellen.
Quelle: https://www.schwerin.de/news/2-g-regelung-staedtische-kultureinrichtungen/